wußte, für daß Massenexekutionen Qualen zur Folge körperliche und keinen Zwe;_ daß die hat ferner bewußt war, Bs mußten er Befehlsurheb haben dem daß daran, fei befohlenen hier seelische außerordentliche Opfer die die wie hier der Juden grupP®: bestimmten Bevölkerungs auf den bloßen Verdacht E als potentieller Gegner, d.h falls aber alle. dieser GrupP®: keines e rig ehö Ang ne zel ein n Partisanen gemeinsame Sache könnten mit den russische Tötung einer machen ünd Form einer irgend in ihnen Unterstützung h prüfung zu- eine Verdachts des dara Vernichtungsaktion Grundlage und jedes a n ınd Der 88 zum hilfe hier die worden Mord schuldig fällen Für 49 n.P., 211 Verbrechens von Anzahl Bei- der Einzel- gemacht. fat, abzuurteilende gilt ist, unbestimmten einer in strafbaren StGB a.P: den nach eines dami! Recht. war. re chtswidrig — sich 4 Angeklagte den nach I3 StGB die das Ausland im deutsche begangen Strafrecht. ob als strafrechtlich gleichgültig; schon die des Angeklagten L relevanter Tatbei trag von ihm in intere ssierenden Aktionen jeweils vor den hier anzusehen sind offiziersbespechungen r nen lte eha abg sk Min zk. S30in Smolewitsche und Slu ten hal Ver n sei t ers oder laren zur Zeit Smolewitsche und sluzk wohl Minsk als auch iet der Sowjetr te noch, im Staatsgeb jer Tat, wie auch heu eutscher StaatsangeDa der Angeklagte L Dabei ist ®S insoweit union. höriger der ist un d Sowjetunion der Mord unt er und Strafe 87 die Beihilfe zestellt dazu sind, auch gilt in für er

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