- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
2Die am ... 1888 geborene Klägerin war von 1905 an in Breslau als Angestellte tätig. Ihr
Arbeitgeber entrichtete für sie Beiträge zur Landesversicherungsanstalt (LVA) Schlesien und
vom 1. Januar 1913 an zur Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA). Anfang 1939
wanderte sie nach Palästina aus. Im Mai 1953 kehrte sie in die Bundesrepublik zurück und
wohnte bis zu ihrer Übersiedlung in die Schweiz im Oktober 1954 in Konstanz am Bodensee.
Das Landesamt für Wiedergutmachung in Freiburg stellte am 30. Oktober 1953 fest, daß sie
Verfolgte im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des
Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. August 1949 (WiGBl. S. 263) ist.
3Die Klägerin hatte seit April 1947 von Israel aus mehrmals die Bewilligung von Ruhegeld
beantragt. Die LVA Baden gab am 19. September 1953 dem Antrag vom 1. Mai 1953, also
vom Zuzug der Klägerin in das Gebiet der Bundesrepublik an statt. Sie berücksichtigte bei
der Berechnung der Rente alle reichsgesetzlichen Versicherungszeiten der Klägerin und als
Wiedergutmachung der nationalsozialistischen Verfolgung auch die Zeiten ihres Aufenthalts
im Ausland bis 31. Dezember 1949. Diese Rente zahlte die Beklagte nach der Übersiedlung
der Klägerin in die Schweiz weiter.
4Den Antrag der Klägerin, ihr auch für die Zeit von Juli 1951 bis April 1953 Rente zu
gewähren, lehnte die LVA Rheinprovinz durch Bescheid vom 14. Juni 1954 ab: Auslandsrente
könne nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 8 oder 9 des Fremd- und
Auslandsrentengesetzes (FAG) vom 7. August 1953 (BGBl. I S. 848) vorlägen. Dies sei nicht
der Fall. Das Sozialgericht (SG) Konstanz verurteilte die Beklagte am 28. Juni 1955, der
Klägerin Ruhegeld für die Zeit vom 1. April 1952 bis 30. April 1953 zu gewähren und ließ die
Berufung zu: Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 a FAG bestehe dann Anspruch auf Auslandsrente, wenn
die Versicherungszeiten im Bundesgebiet oder im Land Berlin zurückgelegt worden seien. Ob
dies zutreffe, beurteile sich entgegen dem Gesetzeswortlaut nicht nach dem Sitz des
Versicherungsträgers, zu dem Beiträge entrichtet worden seien, sondern nach dem
Beschäftigungsort des Versicherten, von dem aus die Beitragszahlung erfolgt sei. Da die
Klägerin immer in Breslau gearbeitet habe, könne sie ihren Anspruch auf diese Vorschrift
nicht stützen. Ihr Anspruch sei auch nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) FAG begründet, weil
die Klägerin niemals im Bundesgebiet oder im Land Berlin pflicht- oder freiwillig versichert
gewesen sei. Es seien jedoch die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) erfüllt, wonach
eine Auslandsrente auch aus Versicherungszeiten außerhalb des Bundesgebiets oder des
Landes Berlin zu gewähren sei, wenn diese Zeiten in einer Leistung berücksichtigt seien, die
ein Versicherungsträger im Bundesgebiet oder im Land Berlin festgestellt habe. Die LVA
Baden habe die von der Klägerin in Breslau zurückgelegten Versicherungszeiten in ihrem
Rentenbescheid vom 19. September 1953 berücksichtigt; daß dieser Bescheid erst nach dem
Auslandsaufenthalt der Klägerin ergangen sei, sei unbeachtlich. Da ihr Anspruch durch das
FAG entstanden und dieses am 1. April 1952 in Kraft getreten sei, könne ihr die Rente jedoch
erst von diesem Tag an zugesprochen werden.
5Die Beklagte legte gegen das ihr am 13. Juli 1955 zugestellte Urteil des SG am 9. August
1955 mit schriftlicher Einwilligung der Klägerin Sprungrevision ein. Sie beantragte, das
angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. Am 31. August 1955 begründete
sie die Revision: Die Auslegung des SG zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 a FAG sei richtig, zumal es nach
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 a FAG bei der Erstattung von Renten durch den Bund auch nicht auf den
Sitz des Versicherungsträgers, zu dem die Beiträge entrichtet worden seien, sondern auf den
Aufenthaltsort des Versicherten ankomme. Das SG habe aber § 8 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) FAG
falsch ausgelegt. Nach dem Grundgedanken des FAG bestehe eine Leistungsverpflichtung ins
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1956-N-00044
2 von 6
10/26/2021