2. Am 09.08.2004 sah die Staatsanwaltschaft Dortmund in einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung ab. 3. Am 12.10.2004 verhängte das Amtsgericht Hamm eine Woche Jugendarrest gegen den Angeklagten wegen Volksverhetzung. 10 4. Am 28.06.2005 verhängte das Amtsgericht Hamm gegen den Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie vorsätzlicher Körperverletzung 6 Monate Jugendstrafe. Die Strafvollstreckung war am 11.12.2006 erledigt. 11 5. Am 30.11.2006 erteilte das Amtsgericht Hamm dem Angeklagten in einem Verfahren wegen Nötigung die Auflage, gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten. 12 6. Am 05.07.2007 verurteilte das Amtsgericht Hamm den Angeklagten wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Jugendstrafe von 8 Monaten. Die Vollstreckung der Jugendstrafe war ursprünglich bis zum 02.04.2011 zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wurde zweimal verlängert und schließlich mit Wirkung vom 16.06.2014 erlassen. 13 7. Am 09.09.2008 erteilte das Amtsgericht Hamm dem Angeklagten wegen Erschleichens von Leistungen die Auflage, gemeinnützige Arbeit abzuleisten. 14 8. Am 28.05.2010 verurteilte das Amtsgericht Hamm den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 €. 15 9. Am 27.05.2011 verurteilte das Amtsgericht Hamm den Angeklagten wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15,00 €. 16 10. Am 14.06.2013 – rechtskräftig seit dem 21.03.2014 – verurteilte das Amtsgericht Stadthagen den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. 17 11. Am 14.08.2013 verurteilte das Amtsgericht Syke den Angeklagten wegen Mitführen eines Gegenstandes, der zur Verletzung von Personen geeignet ist, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15,00 € Geldstrafe. 18 12. Am 06.02.2015 – rechtskräftig seit dem 27.05.2015 – verurteilte das Amtsgericht Bielefeld ihn unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 14.06.2013 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. 19 13. Am 08.12.2015 – rechtskräftig seit dem 16.12.2015 – verurteilte das Amtsgericht Bielefeld den Angeklagten unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteilen vom 06.02.2015 und 14.06.2013 wegen Beihilfe zur Beleidigung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Woche. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit lief bis zum 15.12.2018. Ein Erlass ist bislang noch nicht erfolgt. 20 III. 21 Im August 2016 wurde im WDR-Fernsehen ein Beitrag gesendet, der zum Inhalt hatte, dass die Gemeinde O.im Kreis N. ihr Amtsblatt bei einem Verlag verlegen ließ, dessen Inhaber S. 22

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