hemittitizkoiten orsisasten, grostoten nitangesehen volten er. lonschemenge menrottung hat. einer onsehemmange, als sich u 5; Haus TE - vor . an, 10-15 Minuten imerhalb der dort USE G09Standen und die GOmELbtättn me Angeklarte hat; daher Sffontlich zusame nro standen sich die mit vereinten Kriften und Snchen Nqualttisktätickeiten besine, tooilseno: sich dasit eines einfachen Landfriedensbguchs 4 3 125 I otGB schuldis gemacht, denn er hat 34 Surlge nen und von po- wusst, dass einzelne Personen unter mindestens PAsG;ven Inkorebitzung der Nenge möglicherweise erotik berchen wollten und dass er durch louge verstärkte. Der einfache ein Verzshen, Imndfriedensbruch dessen Seinen gemiss Strafvarfo] Sung j- nach 5 Jahren verjährt. rz a Da 05 al sich Anschluss & 125 nach t . die "bs, Step ist 8 67 Nbs.TT St5n bei der vorliegenden Straftat jedoch um ein Versehen handelt, das nit CouaI% taten und Torfolgungen aus ransischen Gründen verbunden war ınd das wihrend der nabionelsozinlistiee r harrechaft aus politischen und rassischen fr en. Naaltı nden ni cht bostraft wurde, dessen nachträgliche Sühne abor nach dan Grundsätzen der Gerechtickeit ımd den Gleichhait aı lor vor den Gesetz zu verlangen ist (Art,T des Fesetzes zum Ahndung nationalsozialistischer Straftaten von 29, Nail 1916, GVBl. 1916 5.136), 2,02,0, ist die Verjähmm nach Arkıtr Fir die Zeit bis 1.7.1945 als rohonnt ANZUSChen, Die an 1.7.1945 beginnende neue Vorsährunsskrist int aber an 6.1,1950 durch die richtorliche Anzeigoneratatters Dr, EEE Fritzlar unterbrochen worden, Vermehmung dos vor den Autssoricht Da der Angeklagte aber die Straftat vor dem 15, Sopta nber 199 besangen hat und zur Sühne des Vorgehens keine höhero Freiheitsstrafe als 6 Monate Gefängnis zu erwar ten ist, ist das Vorfshren nach 98 1, 3 Abs.I das Gesetzes übor die Gewährung von traffreiheit vom 31. Dezember 1949 (monk« I 199 8,37) oingestellt worden. u |

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