hemittitizkoiten orsisasten,
grostoten
nitangesehen
volten
er.
lonschemenge
menrottung
hat.
einer
onsehemmange,
als sich u
5; Haus TE
- vor
.
an, 10-15 Minuten
imerhalb
der dort
USE
G09Standen und die GOmELbtättn
me Angeklarte hat; daher
Sffontlich zusame nro standen
sich
die mit vereinten Kriften
und Snchen Nqualttisktätickeiten besine, tooilseno:
sich dasit eines einfachen Landfriedensbguchs 4
3
125 I otGB schuldis
gemacht,
denn
er hat
34
Surlge
nen
und
von
po-
wusst, dass einzelne Personen unter
mindestens PAsG;ven
Inkorebitzung der Nenge
möglicherweise erotik
berchen
wollten
und
dass
er durch
louge verstärkte.
Der einfache
ein
Verzshen,
Imndfriedensbruch
dessen
Seinen
gemiss
Strafvarfo] Sung
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nach 5 Jahren verjährt.
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sich
Anschluss
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nach
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die
"bs, Step ist
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Nbs.TT
St5n
bei der vorliegenden
Straftat jedoch um ein Versehen handelt, das nit
CouaI%
taten und Torfolgungen aus ransischen Gründen verbunden
war ınd das wihrend der nabionelsozinlistiee
r
harrechaft aus politischen und rassischen fr en. Naaltı
nden ni cht
bostraft wurde, dessen nachträgliche
Sühne abor nach dan
Grundsätzen
der Gerechtickeit
ımd
den
Gleichhait
aı lor
vor den Gesetz zu verlangen ist (Art,T des Fesetzes zum
Ahndung nationalsozialistischer Straftaten von 29,
Nail
1916, GVBl. 1916 5.136),
2,02,0,
ist die Verjähmm nach Arkıtr
Fir die Zeit bis 1.7.1945
als rohonnt ANZUSChen,
Die an 1.7.1945 beginnende neue Vorsährunsskrist int
aber
an 6.1,1950
durch
die
richtorliche
Anzeigoneratatters Dr, EEE
Fritzlar
unterbrochen worden,
Vermehmung dos
vor den Autssoricht
Da der Angeklagte aber die Straftat vor dem 15, Sopta
nber
199 besangen hat und zur Sühne des Vorgehens keine
höhero Freiheitsstrafe als 6 Monate Gefängnis zu erwar
ten ist,
ist das Vorfshren nach 98 1, 3 Abs.I das Gesetzes übor
die
Gewährung von traffreiheit vom 31. Dezember
1949 (monk«
I 199 8,37) oingestellt worden.
u
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