Se
lichen
dere
Synagogengebäude
Auffassung
$ 304
StGB,
wäre
die
Kulturgütern
Die
Kammer
die
um
ist
der
die
bezeichneten
Auffassung,
dem jüdischen Gebestehende Teil
stellen
der
äußeren
da
die
diese
der
erfahren.
Mauer,
wie
Denn,
zur
als
Mit
ihrer
Beschädigung
das
besonders
tigt
worden.
Überzeugung
lung
auch
ist
geschützte
SEEN
der
war
Kammer
vorsätzlich
Durch
die
auch
besondere
sie
wurde,
ist
erwähnt
anzusehen.
gehörig
Synagoge
Mauer
konnten.
um derentwillen
bereits
die
Sand-
eine Beeinträchtigung
schützt,
StGB
$ 304
ferner
hat
Beschädigung
Zweckbestimmung
der
werden
entfernt
strahlgebläses
worden,
eines
mittels
nur
Beschmierungen
Veränderung
Sachsubstanzverletzung,
eine
sogar
Durch
dar.
herbeigeführt
Erscheinung
darüberhinaus
ankommt,
Eingangs
des
belangreiche
eine
"
ist
al-
daher
es
und
Beschädigungen
rechtswidrige
sie
natürliche
und
Mauer
der
Beschriftungen
Die
eine
Tatbestandsform
schwerste
die
auf
Be-
einzelnen
sind
anzusehen
Handlungseinheit
lein
als
RE
durch
schriftungen
wird,
umfaßt
die
da
bleiben,
dahingestellt
kann
Verhältnis-
örtlichen
dem Begriff
von
Merkauf
Rücksicht
mit
besonderen
noch
Gebäudes
gewid-
dieses
sie
se für gegeben, Ob auch der aus
meindezentrum und den Wohnungen
des
daß
stets
Mauer
hält
nur
Fall
des
unvereinbar.
Gottesdienst
dem
Vielmehr
vorliegenden
an-
Beschädigung
stehende
"eine
fällt.
im
der
herum
Eine
Zweckbestimmung
oder
keineswegs
mal
zukommen.
verhindern,
Kirche
Sache"
mete
zu
Begriff
den
unter
mit
Vernichtung
von
eine
selbst
daher
zugleich
beeinträch-
Kulturgut
sich
bewußt
äcssen
und
ausgeführt,
auch
nach
hat
der
die Hand-