Ro
schaften gefährlich auswirken kann
ner entsprechenden Warnung bedarf.
fängnisstrafe
doch
auch
als
unter
die
von
diesen
einer
und er daher eiEine höhere Ge-
Woche
erscheint
Gesichtspunkten
nicht
je-
erfor-
derlich.
Aus
diesen
beiden
Einzelstrafen
Angeklagten
schwersten
ist
durch
Strafe
eine
gemäß
Erhöhen
Berücksichtigung
aller
bereits
de,
insbesondere
Naßes
der
der
Taten,der
und
der
die
Kammer
Jahr
bei
MEN
2 Monaten
von
10
zu
bilden.
genannten
Schuld,
eine
der
der
UnUmstän-
Schwere
Angeklagten
Gesamtstrafe
Gefängnis,
Monaten
bei
generalpräventiven
Strafempfänglichkeit
und
che
sowie
StGB
verwirkten
Gesamtstrafe
spezial-
74
der
ter
des
$
bei
Gefängnis
für
hält
von
EEE
Zwecke
einen
ine
angemessen
so1-
und
aus-
reichend.
Die
Aberkennung
geklagten
auf
der
die
bürgerlichen
Dauer
von
Ehrenrechte
zwei
Jahren
der
beruht
An-
auf
den $$ 304 Abs. 2, 32, 76, 49 Abs. 2, 45 StGB. Der
besondere Unrechtsgehalt der von ihnen an der Synagoge
te
begangenen
Tat
verwerfliche
Rechte
für
die
der
beiden
$ 200
die
i.V.m.
SEE
Toilettentüren
Parolen
schehen.
nähere
Von
Kenntnis
Überzeugung
Ort
se
noch
ihnen
der
der
zu
ihnen
diese
nehmen.
Bekanntmachungsbefugnis
$$
StGB.
185,
Aurch
194
das
"RU
konnte
EZ
mit
sind
eine
solche
Beleidigungen
waren.
Menge,
haben
sich
unbeteiligte
-
-
-
gedurch
Personen
aufgehalten,
-
der
öffentlich
größere
Auch
Belei-
antisemiti-
verbundener
nehmen.
ergibt
Die
Beschreiben
ER
hat,
nicht
festgestell-
es,
ını
Kammer
wahrnehmbar
ihnen
KEN
begangen
Beziehungen
mittelbar
am
in
Zeit
die
Verletzten
aigungen,
schen
über
bei
gebieten
angegebene
Entscheidung
aus
die
Einstellung
Die
sich
sowie
--
un-
nach
Dritte
während
-
der
-
-
die-
-
-
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