Se trotzdem te/nicht für ausreichend. werden, daß MM len an wie len, in sogar ist der denen noch zu Es darf nicht übersehen in diesen Fällen ähnliche Synagoge, er die in beiden Vernichtung verwerflichere beachten, den daß er der Parolen dies in Paro- letzten Juden Fäl- forderte, verwendete. den Räumen Weiter eines jü- dischen Nitbürgers tat. In Anbetracht dieser Umstän- de die drei Einzelstrafen von einem hält Monat gen Gefängnis vom 21. zusehen der Kammer Kammer als den Taten vier Hauses der ne der - wie bereits der im solche von Für das der die die Gefängnis fest. Waffengesetzes nicht genügen diese Waffe ner fahrlässig, gehandelt waffe des sich an sich ferner ihm es um obwohl er aber daß general- nicht über angebracht. die Zollgren- durch von EN einer 1 Nr. Tatsache, er auch REEE daß insoweit er ei- nicht gegen das unter Berücksich- Besitz seiner würde daß wußte, Woche 1 des Geldstrafe also der höhere aus $ 26 Abs. ei- erforderlich sowohl Gründen Fälle nicht daß Gefängnis der wegen sich ist, vorsätzlich Umstandes, bei began- Erlaubnis angesichts des AG mögliche bedurfte, hat, unter Commerzbank hier nach sondern - einer Einzelstrafe Eine ien an Schußwaffe einführte, Erlaubnis tigung wären eine Hei Aufzug strafrechtlich erforderliche Kammer in Köln handelt spezialpräventiven ohne wurde dies und Tage der EEE dargelegt beizumessen drei Einführen daß MEN denen Geldstrafen auch setzt als erscheint an- hat. Gebäude Bedeutung Beschriftun- schwerwiegender landkreisverwaltung Wahlpropaganda, als als die 14.11.1959, gestanden Einzelstrafen ze vom Sachbeschädigungen wären. Soweit ausgeglichen, Fällen Toilettentür genen die dadurch Alkoholwirkung In ern bzw. 153: 1 1959 sind späteren En je Verbot einer Schuß- besonderen Eigen-

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