U
SL
se
früher
auf
ihre
wiesen
und
insoweit
Durch diese
Strafrahmen
zwecken
genden
kann
Strafzwecke
daß
nur
sie
durch
sind,
in
der
ersten
Andererseits
nen
darf
lassen,
Strafe
tigt
oberen
Grenze
die
Empörung
für
zu
zu
sie
Grenzen
allgemeine,
so
auch
vom
der
allgemeinen
dieser
Unter
Berücksichtigung
bemessung
wesentlichen
empfänglichkeit
selbst
des
für
$ 304
die
StGB
glaubt
denen
die
wirk-
verfolgt
worden
gering
nicht
ist,
ener-
und
Gericht
Tat
geteilte
ist.
Auch
nicht
dieser
Faktoren
ab-
berech-
Abschreckung
Grenzen
aller
davon
schuldangemesse-
verständlich
Gesichtspunkt
32).
nach-
Erscheinungen
einer
verwerfliche
BGH St 7,
Strafe
in
jedoch
die
(vel.
beweist,
müssen.
sich
wahren,
beiden
abgehalten
Deutschland
derartigen
dieses
die
Ferner
Bestrebungen
die
Überschreiten
davon
Fälle,
über
ein
durch
können.
der
auf
gerechtfertigt.
empfindliche
entgegentreten
halten
der
Bundesrepublik
den
Im vorlie-
hervorzutreten,
Zahl
antisemitische
32).
Rücksicht
nicht
werden
liche
7,
Angeklagten
eine
die
St
mit
an
kriminell
obwohl
bereits
hinge-
Kammer
Strafe
die
beeinflußt
Kammer,
schon
waren.
BGH
Freiheitsstrafen
wieder
gisch
die
eine
daß
wurden,
haltig
(vgl.
liegende
Tatsache,
früheren
diese
Anfälligkeit
gewarnt
erachtet
Strafrahmens
Die
durch
persönliche
werden
Fall
diese
sie
Vor-
Faktoren wirä der schuldangemessene
begrenzt, innerhalb dessen den StrafSpezial- und Generalprävention Rechnung
der
getragen
da
die
sowie
der
macht
zulässig
für
die
der
Straf-
Straf-
und
der Tatsache, daß $ 94 StGB
schwerste unter den Grundtatbestamd
fallende
Tat,
die
si
Angeklagten,
Gericht
-
der
das
a
strafen
wertet
in der schwer-
=
straferschwerend
ee
Als
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