U SL se früher auf ihre wiesen und insoweit Durch diese Strafrahmen zwecken genden kann Strafzwecke daß nur sie durch sind, in der ersten Andererseits nen darf lassen, Strafe tigt oberen Grenze die Empörung für zu zu sie Grenzen allgemeine, so auch vom der allgemeinen dieser Unter Berücksichtigung bemessung wesentlichen empfänglichkeit selbst des für $ 304 die StGB glaubt denen die wirk- verfolgt worden gering nicht ist, ener- und Gericht Tat geteilte ist. Auch nicht dieser Faktoren ab- berech- Abschreckung Grenzen aller davon schuldangemesse- verständlich Gesichtspunkt 32). nach- Erscheinungen einer verwerfliche BGH St 7, Strafe in jedoch die (vel. beweist, müssen. sich wahren, beiden abgehalten Deutschland derartigen dieses die Ferner Bestrebungen die Überschreiten davon Fälle, über ein durch können. der auf gerechtfertigt. empfindliche entgegentreten halten der Bundesrepublik den Im vorlie- hervorzutreten, Zahl antisemitische 32). Rücksicht nicht werden liche 7, Angeklagten eine die St mit an kriminell obwohl bereits hinge- Kammer Strafe die beeinflußt Kammer, schon waren. BGH Freiheitsstrafen wieder gisch die eine daß wurden, haltig (vgl. liegende Tatsache, früheren diese Anfälligkeit gewarnt erachtet Strafrahmens Die durch persönliche werden Fall diese sie Vor- Faktoren wirä der schuldangemessene begrenzt, innerhalb dessen den StrafSpezial- und Generalprävention Rechnung der getragen da die sowie der macht zulässig für die der Straf- Straf- und der Tatsache, daß $ 94 StGB schwerste unter den Grundtatbestamd fallende Tat, die si Angeklagten, Gericht - der das a strafen wertet in der schwer- = straferschwerend ee Als

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents