ae
hängigkeit
von
einer
das
Dauermoment
und
einem
für
die
politischen
fehlt,
Teil
der
Anwendung
nicht
von
der
Rechtsprechung
Rechtslehre
als
Voraussetzung
des
das
Einstellung
$ 50 Abs.
2 StGB
gefordert
wird.
Schönke-Schröder
sten Auflage
davon
($
ob man
staatsgefährdende
ansieht
liches
im
oder
ob
oder
ein
tatbezogenes
kann
der
hieraus
Lediglich
sol-
wenn
Selbst
wollte,
abstellen
täterbezogenes
ein
handelt,
nicht
auf
bestimmte,
der
2
einem
bei
Schlußfolgerung
gezogenen
Da
unter
täterbezogenes
ein
Gesinnungsmoment
werden.
beigepflichtet
um
Fall
konkreten
im
sich
es
des
$ 50 Abs.
sei.
darauf
Schönke-Schröder
mit
man
die
Motiv
a.a.0.)
allein
und
anwendbar
StGB
206)
versteht.
dann
vorliege
2
Abs.
57,
Kommentar
nur
weil
gegeben,
JZ
2 StGB
verfassungsfeind-
ein
dieser
hält
neue-
$ 50 Abs.
der BGH,
Willen
50
$
(wie
in der
tragendes
gerichteten
Fall
des
als
Ziel
Gesinnungsmoment
chen
Äbsicht
auf
für
macht
(wie Arndt
bestimmten,
ersten
StGB
1)
den
nur
ihr
IV,
die Anwendbarkeit
abhängig,
Täters
50,
ein
verfassungsfeindliches Ziel gerichtete Wille unmittelbarer Ausfluß der politischen Einstellung ist,
hat man es stets mit einem täterbezogenen Gesinzu
nungsmoment
Religionsgesellschaft
bestehenden
($
Rechts
verurteilt
nicht
daß
weisen
ist,
schaft
haben
ten
haben
gen
die
166
können
StGB)
da
werden,
sie
die
glaubhaft
jüdische
Angeklagten
nachzu-
nicht
Religionsgesell-
Beide
wollen.
angegeben,
Reiieton
die
Staate
öffentli-
des
ihnen
jüdische
beschiupfen
im
einer
Beschimpfung
öffentlicher
Wegen
chen
tun.
daß
hätten,
sie
7
Angeklagnichts ge-
m
==