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Den
Angeklagten
werden,
daß
sicht
($$ 94,
kann
sie
in
tenteilung,
nicht
der
Regie-
der
Verantwortlichkeit
parlamentarischen
par-
einer
Grundsätze
die
Opposition,
lamentarischen
die
auf
Ausübung
und
Bildung
Gewal-
und
Recht
das
Rechtsstaats,
verfassungsmäßige
Ab-
tätig geworden sind,d.h.
Volkssouveränität
der
des
nachgewiesen
verfassungsgefährdender
88 StGB)
Grundsätze
die
jedoch
Unabhängigkeit der Gerichte sowie des
Ausschlusses jeder Gewalt- und Willkürherrschaft
und
rung
fördern
haben
Bestrebung
solche
eine
oder
ben
untergra-
setzen,
Geltung
außer
beseitigen,
haben
wollen.
der
Absicht
zwar
der
bestimmte,
genügt
gerichtete Wille (vel.
Vorstellung des Täters von
Die
BGH
NIW
der
Erreichung
des
Erfolges
den
Beweggrund
für
sein
ist
zu
des
Täters
daß
beachten,
aus
darstellt,
Frage
$ 94 StGB
nach
bilden.
zu
zur
Indiz
Klärung
der
er die
Tat
Grunde
welchem
für
muß aber stets
Ferner
Einstellung
politische
Voraussetzung
hat.
begangen
die
nicht
also
braucht
Handeln
wichtiges
ein
ver-
Ziele
fassungsfeindlichen
56,1116).
dieser
eines
auf
StGB
$ 94
von
Sinne
im
Annahme
eine
sein,
Verurteilung
daß auf Grund
Umstände mit der für eine strafrechtliche
Verurteilung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann, daß der Angeklagte durch seisolcher
ne
Tat
den
auf
eines
der
gerichteten Willen
würde allein schon
Ziele
falls
verfassungsfeindlichen
betätigt hat. Anderndie verfassungsfeindlibestraft werden, was mit
den
als solche
Grundsätzen eines freiheitlichen
tes
unvereinbar
che
Gesinnung
Überzeugung
sichtigung
ungen
nen.
der
wäre.
die
hat
der
Die
Kammer,
auch
erforderliche
unter
Berück-
politischen Anschaujedoch nicht gewonAngeklagten,
allgemeinen
beiden
danach
Rechtsstaa-
Sr
Zur