17 Ausgehend von diesem Maßstab ist bei dem Antragsteller aufgrund seiner Handlungen wie dem Teilen von nationalistischen und rassistischen sog. „Memes“ in privaten WhatsAppGruppen in Kombination mit seinem offen zu Tage tretenden Interesse an der NS-Zeit sowie an den Personen Adolf Hitlers und Felix Steiners eine der verfassungsmäßigen Grundordnung entgegenstehende innere Einstellung erkennbar, welche im Rahmen des andauernden Disziplinarverfahrens seine Entlassung rechtfertigen könnte. Aus der politikwissenschaftlichen Bewertung vom 30.03.2021 (Bl. 105 d. GA) geht die Einschätzung eines fest verankerten nationalistisch geprägten und rassistischen Weltbildes des Antragstellers hervor (S. 6). Er teilt in den vorbezeichneten WhatsAppGruppen rassistische, nationalistische und menschenverachtende Bilder, Videos, Kommentare und sonstige Medieninhalte und scheint dabei Menschen vor allem aufgrund von äußerlichen Merkmale sowie ethnischer Zugehörigkeit zu klassifizieren und differenziert zwischen Eigen- und Fremdgruppe (Personen mit Migrationshintergrund, S. 2). Die Personen werden stereotypisiert, durch Äußerungen wie „Affen“, „Halbaffen“, „Makaken“ oder „Kanacken“ beleidigt und dehumanisiert und mit negativ-konnotierten Persönlichkeitsmerkmalen wie Unsauberkeit, Unzuverlässigkeit, Aggressivität, krimineller Energie und Faulheit assoziiert. Überdies werden diese Personengruppen als Hauptursache für viele gesellschaftliche Probleme und die Verbreitung des COVID 19Virus angesehen (S. 2). Im Zusammenhang hiermit werden Gewalttaten durch den Antragsteller gutgeheißen und Gewaltfantasien verbreitet. Beispielhaft kommentierte er einen tödlichen Schusswaffeneinsatz gegen eine Person mit Migrationshintergrund mit dem Wort „Strike“. Er „gehe am liebsten mit einer Knarre aufräumen“, einen Stadtteil mit einem hohen Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund bezeichnet er als „Kampfgebiet“ (S. 3). Zusätzlich äußert der Antragsteller seine politische Meinung dahingehend, dass er Medieninhalte postet, die sich kritisch mit der Flüchtlingspolitik auseinandersetzen sowie politisch andersdenkende Menschen als Feindbild darstellen. Nach der politikwissenschaftlichen Einschätzung stellt dies ein typisch rechtspopulistisches Opfernarrativ dar (S. 3 und 4). Unabhängig von diesen – ggf. auch subjektiv anlassbezogenen – menschenverachtenden Äußerungen glorifiziert der Antragsteller die Wehrmacht, deren Kriegstechnik sowie Kriegsführung. Dies ergibt sich aus einer Vielzahl von Inhalten mit Wehrmachtsbezug und der damit verbundenen positiven Bewertung der Kampfkraft der deutschen Soldaten im 2. Weltkrieg durch den Antragsteller. Eine historische Auseinandersetzung mit dieser Thematik findet hingegen nicht statt. Auch wird der Spitzname “ durch den Antragsteller für sich selbst verwendet und positiv bewertet; es existiert zudem eine Fotomontage mit dem Gesicht des Antragstellers (S. 4). Er hegt eine Affinität zu Schusswaffen und gewalttätigen Inhalten, indem er Fotos von Panzern und Schusswaffenmodellen sammelt und sich dem

Select target paragraph3