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Militärjargon aus der NS-Zeit bedient. So bezeichnet er sich selbst in den WhatsAppGruppen als
“ (S. 5). Zudem teilt er Inhalte mit Bezug zur NS-Zeit sowie
rechtsextremistischer
Symbolik,
wie
etwa
das
Posieren
vor
einer
verbotenen
Reichskriegsflagge. Die Kombination mit dem Posten von „Memes“ mit rassistischem Inhalt
zeigt dabei, dass es sich nicht um eine ironisch-kritische Auseinandersetzung mit der
Thematik des Nationalsozialismus handelt, sondern das NS-Regime und Adolf Hitler eine
große Faszination auf ihn auszuüben scheinen. So postet er regelmäßig zum Geburtstag
Hitlers (S. 5). Insgesamt gehört der Antragsteller keiner rechtsextremen Gruppierung an,
distanziert sich jedoch auch nicht von den geteilten Inhalten (S. 6). Sein Verständnis vom
historischen Nationalsozialismus ist oberflächlich, ebenso wie von neo-nazistischen
Werken und Theorien. Allerdings lässt das Teilen rassistischer Medieninhalte und Bilder
mit rechtsextremer Symbolik in Kombination mit dem Fakt, dass er diese über einen
mehrjährigen Zeitraum (2013-2015 sowie 2019 bis 2020) sammelte und verbreitete, ein
fest verankertes nationalistisch geprägtes Weltbild erkennen (S. 6).
Das durch den Antragsteller in Auftrag gegebene Gutachten des
l vom 09.09.2022
(Bl. 169 d. GA) vermag an dieser nachvollziehbaren und überzeugenden Bewertung nichts
zu ändern; die darin aufgeführten Einwände verfangen nicht. Insbesondere wurde in der
Bewertung der Kontext der einzelnen Posts betont, sowie der Umstand, dass „Memes“
oftmals
ironischen
Charakter
aufweisen
und
keine
differenzierte
intellektuelle
Auseinandersetzung mit historisch-politischen Themen beinhalten (s. Gutachten
,
S. 1). Ausweislich der „Chat“-Protokolle hat es hier jedoch keinen entsprechenden Kontext
gegeben, auf welchen der Antragsteller lediglich reagiert haben könnte, vielmehr hat er
diverse Posts selbst initiiert. Im Chat-Verlauf und Kontext ist auch keinerlei Bekundung des
Antragstellers zu erkennen, die auf seine Distanzierung zu den Dateien schließen lässt.
Dass ein besonderes Interesse für Militärtechnik und Uniformen nicht per se mit einem
besonderen Interesse für die Wehrmacht zwischen 1935-45 gleichzusetzen ist (vgl.
Gutachten
, S. 2) wird allerdings dadurch relativiert, dass der Antragsteller
zusätzlich zur historischen Komponente sich auch mit historischen Personen wie Steiner
oder Hitler selbst zu identifizieren scheint und diese glorifiziert. Anders als durch den
Gutachter
dargestellt sind gerade nicht nur punktuell auftretende allgemeine
Ressentiments bei dem Antragsteller erkennbar, sondern aufgrund der Kombination der
rassistischen Inhalte mit seinem Interesse an der NS-Zeit vielmehr eine verfestigte
Eigenüberzeugung, welche der Antragsteller auch als aktives Mitglied der WhatsAppGruppen vertritt und nicht nur situativ auf Posts anderer Teilnehmer reagiert (vgl.
Gutachten
, S. 3).