2018, der Niederschrift über die Durchsuchung/Beschlagnahme vom
17. Dezember 2018 und des IT-forensischen Untersuchungsberichts über einen
E-Mail Account verfügte, für den das Passwort "HITLER" lautete. Offen bleiben
kann und im Hauptsacheverfahren zu würdigen wird im Übrigen sein, ob dafür
auch weitere Indizien sprechen, etwa dass der Soldat nach den Angaben des
Oberleutnants D ein Kraftfahrzeug mit einem Nummernschild haben soll, dass
die Ziffernkombination "1939" aufweist.
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c) Die Einbehaltensanordnung weist schließlich auch keine Ermessensfehler
auf.
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Ermessen wurde ausgeübt, obgleich Formulierungen sowohl in der Einleitungsverfügung als auch im Bescheid des Kommandeurs der … vom 24. Februar 2020
den Eindruck erwecken, allein die voraussichtliche Entfernung aus dem Dienstverhältnis führe zwingend zur Einbehaltung der Dienstbezüge. Jedenfalls im
Bescheid vom 24. Februar 2020 finden sich darüber hinausgehende zutreffende
Ermessenserwägungen.
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Die Einbehaltensanordnung entspricht auch dem Verhältnismäßigkeitsgebot.
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Der Einbehaltenssatz von 50 % ist für den Soldaten wirtschaftlich tragbar und
steht nicht außer Verhältnis zu dem ihm vorgeworfenen Fehlverhalten. Nach
der vom Soldaten im März 2021 vorgelegten Kostenaufstellung stehen Dienstbezüge von etwa 1 506 € Fixkosten in Höhe von etwa 1 244 € gegenüber, sodass
sein Lebensunterhalt aktuell gesichert ist. Sollte sich die Prognose bezüglich
eines zur Entfernung aus dem Dienst führenden Dienstvergehens nicht bestätigen, würden die mit der vorliegenden Entscheidung verbundenen Folgen besoldungsrechtlicher Art zudem noch kompensiert werden (§ 127 Abs. 2 Satz 1
WDO, § 27 Abs. 9 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 BBesG).
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Auch die bisherige Verfahrensdauer führt noch nicht zur Unverhältnismäßigkeit
der Einbehaltensanordnung. Da die Anschuldigungen in objektiver Hinsicht nahezu durchgehend unstreitig sind, ist das Truppendienstgericht gehalten, die
seit Juni 2019 anhängige und angesichts einer gefestigten Senatsrechtsprechung
in rechtlicher Hinsicht durchschnittlich schwere Sache nunmehr zeitnah zur
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