Wenn er das verrate, würde F. ihm Ärger machen...“,
werde der Kläger entgegen der Missbilligung des Presserates erneut als Kriegsverbrecher
bezeichnet. Darüber hinaus werde der Justiz und dem Publikum durch unwahre, erlogene
und erfundene Behauptungen suggeriert, der Kläger sei nicht krank und würde seine
Krankheiten nur spielen, es handele sich um billiges Schmierentheater. Die Behauptungen, er
laufe im Zimmer in der JVA ganz normal auf und ab, er gehe oft allein aus der Zelle und die
Insassen der JVA hätten gelacht, als sie die Bilder aus dem Gerichtssaal sahen, sei ebenso
frei erfunden, wie die Behauptung, er habe im Knast vorgemacht, wie ein Soldat marschiert,
und behauptet, er sei jetzt Admiral. Auch sei frei erfunden, dass er einer russischen
Krankenschwester ein russisches Lied geschrieben habe und dass er aus Spaß wie ein Hund
gebellt habe. Auch sei frei erfunden, dass er (gegenüber einem Mithäftling) eingeräumt habe,
der SS-Ausweis aus dem KZ E. von 1943 weise sein Foto auf, und dass er diesem
Gefangenen gedroht habe, ihm Ärger zu machen, wenn er das verraten würde.
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Im Beitrag vom 13.04.2011,
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„Prozess gegen Nazi-Schergen
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Nebenkläger: F. „Teil der Mordmaschinerie“
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Verteidiger startet neues Ablenkungsmanöver
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München – Er soll für den tausendfachen Mord an Juden verantwortlich sein: Am Mittwoch
ging der Prozess gegen den Nazi-Schergen F. (91) weiter, die Nebenkläger hielten ihre
Plädoyers.
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Ein Angehöriger der Opfer bezeichnete F. als „Teil der Mordmaschinerie der Nazis“. Der
Nebenkläger hatte seine Eltern im Konzentrationslager E. verloren, die Mutter sei
hochschwanger vergast worden.
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Die Nebenkläger sind nach Ende der Beweisaufnahme überzeugt, dass F. in E. KZ-Wächter
war. Es sei eine „Beleidigung der Opfer“, dass der Angeklagte in dem Prozess durchgehend
geschwiegen habe.
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„Aus Respekt vor meinen humanistischen Eltern ersuche ich das Gericht, gegen diesen
uralten Mann, der schon neun Jahre im Gefängnis verbracht hat, seine Schuld festzustellen,
ihn aber nicht zu bestrafen”, sagte der 90-jährige Niederländer Q.. Einige Angehörige von
ermordeten Juden verlangten hingegen die Höchststrafe für F..
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F. ist der Beihilfe zum Mord in 27 900 Fällen angeklagt. Er soll 1943 als Wächter im
Konzentrationslager E. an der Ermordung von Juden beteiligt gewesen sein.
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Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft für F. gefordert. Das Urteil soll am 12. Mai
fallen.
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Der Verteidiger F.s versuchte es erneut mit einem Ablenkungsmanöver. Ein 26 Jahre alter
FBI-Bericht soll angeblich belegen, dass F.s Dienstausweis vom sowjetischen Geheimdienst
KGB gefälscht worden sei.
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Der Dienstausweis mit der Nummer … ist ein zentrales Beweisstück im KriegsverbrecherProzess.
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