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BGH, Urteil vom 17.12.1970 – IX ZR 172/68LG Stuttgart; OLG
Stuttgart21.03.1968
BeckRS 1970,
31384610
BGH, Urteil vom 17.12.1970 – IX ZR 172/68LG Stuttgart; OLG
Stuttgart21.03.1968
Titel:
BGH: Urteil vom 17.12.1970 - IX ZR 172/68
Normenketten:
§ 2 BEG
§ 15 Abs. 2 BEG
§ 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG
Art. IV Nr. 1 Abs. 3 BEG-SchlußG
Amtlicher Leitsatz:
Hat ein souveräner ausländischer Staat auf Veranlassung der nationalsozialistischen deutschen
Regierung dem Verfolgten die Freiheit entzogen und ist dieser während der Freiheitsentziehung
oder innerhalb von 8 Monaten nach ihrer Beendigung verstorben, dann wird vermutet, daß der
Tod auf der von der nationalsozialistischen deutschen Regierung veranlaßten
Freiheitsentziehung durch den ausländischen Staat beruht.
Die Vermutung wird durch die Feststellung widerlegt, daß der Tod nicht die adäquate und
verfolgungseigentümliche Folge dieser Freiheitsentziehung war. Das ist der Fall, wenn es sich
bei der Tötung um eine Maßnahme des souveränen ausländischen Staates ohne erkennbaren
Zusammenhang mit den besonderen Bedingungen und Gefahren der von der
nationalsozialistischen deutschen Regierung veranlaßten Freiheitsentziehung handelt.
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 17. Dezember 1970
Ehrenberger, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. November 1970 unter
Mitwirkung der Bundesrichter Dr. Graf, Dr. Mattern, Zorn, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384610
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