schaften F. & Co. GmbH, Dr. Benedict & Co. GmbH, Dr. Burchard & Co. GmbH sowie die
Antiquitätenhandelsgesellschaft Altkunst & Co. GmbH. Albert L. legte die Geschäftsfüh-
rung hinsichtlich dieser Unternehmensgruppe in die Hände des Kunsthändlers J. O. und
dessen Ehefrau R., welche wie Albert L. beide jüdischen Glaubens waren. Vor seinem Tod
im Jahr 1929 hatte Albert L. seine Lebensgefährtin R. B. als Erbin eingesetzt und die Anteile an den vorgenannten Gesellschaften als Vermächtnis den Eheleuten O. hinterlassen. Diese Rechtsnachfolge hinsichtlich der Gesellschaften wurde jedoch - nach den vorliegenden Akten - aufgrund von erbrechtlichen Auseinandersetzungen bis 1933 nicht registerrechtlich vollzogen. Am 1. April 1933 versuchten die Nationalsozialisten die Eheleute O. zu verhaften. Diese waren jedoch gewarnt worden und konnten nach Frankreich fliehen. J. O. verstarb 1941 in Nizza. R. O. wurde nach Auschwitz deportiert und
dort 1943 ermordet. Die drei Kinder der Eheleute O. überlebten die Zeit des Nationalsozialismus. Die Gesellschaftsanteile der vorgenannten Unternehmensgruppe wurden nach
1933 zugunsten des Finanzamtes Berlin-Tiergarten für ausstehende Erbschaftssteuern
verpfändet. Als die Steuerschulden 1937 beglichen wurden, wurden diese Gesellschaftsanteile an R. B. übertragen. Bereits unter dem 2. Dezember 1933 hatte das Landgericht
Berlin J. O. untersagt, jedwede Rechtshandlungen in Bezug auf die Unternehmensgruppe vorzunehmen. Prof. Dr. Bolko Freiherr von Richthofen, nach den vorliegenden Unterlagen ein enger Freund Hermann Görings, wurde im Jahr 1933 zum Verwalter der Unternehmen bestimmt. Etwa ab dem Jahr 1935 wurden die Untergesellschaften der Unternehmensgruppe liquidiert. In einem Auktionstermin (26. und 27. April 1935), der - laut
Katalog - die „Bestände der Berliner Firmen Galerie F. & Co. GmbH und Altkunst Antiquitäten GmbH“ betraf, wurde auch das streitgegenständliche Gemälde vom Auktionshaus
G. in C-Stadt angeboten und für 16.000,- RM versteigert. Es soll - nach dem Vortrag der
Beigeladenen - vom Bankhaus Jacquier & Securius mit Sitz in C-Stadt ersteigert worden
sein. Zum Beleg verweisen die Beigeladenen auf einen Auszug aus der „Liste der national wertvollen Kunstwerke“ von 1938.
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Die Beigeladenen sind Mitglieder von Erbengemeinschaften, die die (jüdischen) Gesellschafter des ehemaligen Bankhauses Jacquier & Securius beerbt haben. Hans B. ist am
1. Juli 2013 verstorben, die Erben nach ihm sind noch nicht bekannt. Unter dem 10. September 2009 erwirkten die Mitglieder der Erbengemeinschaften die Registrierung einer (weiteren) Suchmeldung hinsichtlich des streitgegenständlichen Gemäldes bei dem
Beklagten. Zur Begründung dieser Suchmeldung haben die Beigeladenen vorgetragen,
dass sich das Gemälde seit Oktober 1933 im Sicherungseigentum des Bankhauses befunden habe, dieses Sicherungseigentum sei im Rahmen der Versteigerung im Jahr 1935
zu Volleigentum erstarkt und erst durch die sog. Arisierung des Bankhauses im März
1938 verfolgungsbedingt abhanden gekommen.
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Im Mai 2009 gelang es der Nachtragsliquidatorin der Klägerin unter Hinweis auf die Eintragung der Suchmeldung unter anderem in der Lost Art Datenbank eine unmittelbar bevorstehende Versteigerung des streitgegenständlichen Gemäldes auf einer Auktion in
Kapstadt zu verhindern. Das Bild war von dem in Windhoek/Namibia lebenden GerhardPeter S. angeboten worden.
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Im Januar 2010 schlossen Gerhard-Peter S., die Klägerin und die Erbengemeinschaft
nach den vormaligen Gesellschaftern der Galerie F. & Co. GmbH eine Vereinbarung über
die Verwertung des hier in Rede stehenden Gemäldes. Es soll bei dem Auktionshaus
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