Gericht: Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: ECLI: Dokumenttyp: Quelle: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 3. Senat Normen: Art 14 GG, Art 2 GG 23.10.2013 3 L 84/12 ECLI:DE:OVGST:2013:1023.3L84.12.0A Urteil Löschung eines Eintrages aus Internet-Datenbank, hier der Lost Art Datenbank; Zweck der Lost Art Datenbank Leitsatz 1. Der Anspruch auf Löschung eines Eintrages in der Lost Art Datenbank bestimmt sich nach den für die Rechtmäßigkeit staatlichen Informationshandelns entwickelten Grundsätzen.(Rn.36) 2. Eine Eintragung in der Suchliste der Lost Art Datenbank hat ihren Zweck erfüllt, wenn der als verschollen gemeldete Kunstgegenstand aufgefunden worden ist und dies den Personen, welche Eigentums-, Besitz- oder Restitutionsansprüche an dem Kunstwerk geltend machen, bekannt ist. Die Suchliste hat nicht den Zweck Ansprüche verschiedener Eigentumsprätendenten zu sichern.(Rn.46) Verfahrensgang vorgehend VG Magdeburg 7. Kammer, 17. Januar 2012, 7 A 326/10, Urteil nachgehend BVerwG, 28. Mai 2014, 10 B 8/14, Beschluss nachgehend BVerwG, 19. Februar 2015, 1 C 13/14, Urteil Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Löschung einer Suchmeldung, welche in der vom Beklagten im Internet geführten Lost Art Datenbank eingetragen ist. Dem Beklagten ist als Arbeitsgruppe die Koordinierungsstelle A-Stadt angeschlossen, welche eine von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern finanzierte Einrichtung darstellt, die u. a. die Aufgabe hat, „Such- und Fundmeldungen des In- und Auslands zu NSverfolgungsbedingt entzogenen bzw. in Folge des 2. Weltkriegs verbrachten Kulturgütern zur Präsentation in www.lostart.de“ zu dokumentieren. 2 Unter dem 24. Juni 2005 erfolgte im Auftrag der Erbengemeinschaft nach R. und J. O. die Eintragung einer Suchmeldung in der Lost Art Datenbank hinsichtlich des hier in Rede stehenden Gemälde „Bildnis eines alten Mannes in orientalischer Tracht“, welches ursprünglich Rembrandt Harmenszoon van Rijn zugeschrieben wurde und heute Isaac Jouderville, einem Schüler Rembrandts, zugeordnet wird. 3 Dem liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1912 gründete Albert L. die Margraf & Co. GmbH in C-Stadt. In den folgenden Jahren wurde diese Gesellschaft um mehrere Untergesellschaften erweitert, namentlich die Kunsthandelsgesell- Seite 1 von 18 -

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