- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 28.09.1960 – IV ZR 98/60LG Berlin; KG11.11.1959 BeckRS 1960, 31386824 BGH, Urteil vom 28.09.1960 – IV ZR 98/60LG Berlin; KG11.11.1959 Titel: BGH: Urteil vom 28.09.1960 - IV ZR 98/60 Normenketten: § 9 Abs. 5 BEG § 79 BEG Amtlicher Leitsatz: Die Vermutung des §79 Abs. 1 Satz 2 BEG geht nur dahin, daß der Verfolgte seit der Vollendung seines 70. Lebensjahres nicht mehr arbeitsfähig ist. Sie erstreckt sich nicht darauf, daß ein tatsächlich noch arbeitsfähiger Verfolgter sich in diesem Lebensalter den Zustand der Arbeitsfähigkeit nicht hätte erhalten können, wann er nicht verfolgt worden, sondern ununterbrochen den Anforderungen seines Berufs ausgesetzt gewesen wäre. Diese hypothetische Tatsache ist ausschließlich nach §9 Abs. 5 BEG zu beurteilen; sie ist von dem zur Leistung der Entschädigung verpflichteten Land zu beweisen und nach §287 ZPO festzustellen. Schlagworte: Verkündet am 28. September 1960 Schorm, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 23. September 1960 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Johannsen, Wüstenberg, Maaß und Wilden für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 11. November 1959 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Verfahren des Revisionsrechtszuges ist frei von gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Von Rechts wegen Der am ... 1871 geborene Kaufmann Salomon K. war Jude. Er war an einer offenen Handelsgesellschaft beteiligt, die sich mit der Fabrikation, dem Großhandel und dem Export von Reklameartikeln befaßte. Im Jahre 1936 wurde die offene Handelsgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. K. besaß einen Geschäftsanteil und war einer der Geschäftsführer, bis er als solcher am 1. April 1938 ausschied. Das Unternehmen trat im Mai 1939 in Liquidation und wurde am 6. August 1940 im Handelsregister gelöscht. K., der in den Jahren 1935 bis 1937 ungefähr 25.000 RM jährlich verdient hatte, übte seitdem keine Erwerbstätigkeit mehr aus. Er wanderte im Jahre 1940 mit seiner Ehefrau, der Klägerin, nach Brasilien aus. Im Dezember 1950 siedelten die Eheleute nach E. über. Dort starb K. am 14. Mai 1952. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31386824 1 von 5 3/10/2022

Select target paragraph3