Se?
Was
Frag:
Frage
die
hältnis
“ie
delikte
wie
4
betrifft,
von
dem
Stehen,
in welchen Konkurrenzver-
Angeklagten
so bedarf
das Konkurrenzverh
Taturhebern
ist,
es keiner
Itnis
bei
gegeben
Teilnehmer selbständig,
ichen
eigen
ob Tateinheit
jeden
sich bei
stellt
ist,
Tötungs-
Entscheidung,
den
Denn die Frage,
Tatnehrheit
oder
begangenen
mag er nun
llittäter, An-
Stifter oder - wie hier - Gehilfe sein (RGSt 70/26,
354, 344, 349; BGH in NDR 1957/2066). lach Ansicht
liegt bezüglich der von den
des Schwurgerichts
Angek,
Sten in Kiew und alsdann in Charkow jeweils
“ durchgeführten Vergasungsfahrten je eine natürliche
Hendlungseinheit
in Sinne
Die Hassenvernichtung
Sich
bei
$ 75 StGB vor.
der Juden in Kiew
natürlicher
einheitlicher
des
stellt.
Betrachtungsweise
Vorgang
dar.
als
Sie beruhte,
ein
davon muß
ausgegangen werden, auf einem Befehl der die
Aktion anordnenden Führer. Im Zuge dieser ihm
unbekannt
auch
gebliebenen
der
er
Nag
Angeklagte
seinen
lich
Augen
ein
einheitlicher
gleichartigen
Tateinheit
Gleiches
für
gilt
in Charkow.
tiellen
Auch
Gegner
die
die
organisiert
und
stetionierten
Der
wirkt,
war
nicht
einheitlichen,
hinziehenden
worden.
dem
Aktion
Er hat
wobei
bei der
er
sich
vor.
Sie
Angeklagten
Juden
als
eigens
und
eine
poten-
große
wurde
hierfür
planvoll
in Charkow
4a durchgeführt.
zuletzt
sich
dem
der
sind
anzusehen.
von
des
Tötungen
Sonderkommando
Angeklagte
dieser
Einsätze
Recht-
einer
Sinne
($ 73 StGB)
in Charkow
Vernichtungsaktion
Vorgang.
in
Handlung
eine
ihn und
für
zuch
doch
einen
die
so war
haben,
Juden
der
somit
liegt
erhielt
auch
jeweils
Fahrten
erhalten
Befehl
Nassenvernichtung
in
Tötungsaktion
seinen Mitwirkungsauftrag.
einzelnen
zu den
gesonderten
großen
nicht
über
zur
Durchführung
längere
Sonderkommando
liassenvernichtung
jeweils
im Kahmen
Zeit
4a
zugeteilt
mitge-
des
einmal
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