BR, Inhalt \ erkxanite Befehle von Sie und weil also nicht Wortlaut Der Vorfell keit an ten Kenntnis über Unverbindlichkeit erteilten Befehle ihm die von ihm verbrecherisches demit für ausgeführt ihm ein solcher Untergebenen vor ob seine das wußte. bereits An- dargeles- Fälle bekennt, Befehle nicht befolgen angenommen, Im müsse. wäre nicht unver- von Gewissen der Gehorsans- ausführenden den den Befehl nicht und ist übrigen unbedingte eine auch daß verbindlich Befehl an daß mußte. in der Hauptverhandluig als Verbotsirrtum Glaube entbindet pflicht Höglich- für den Fell diese werden Irrtum Der meidbar. Stelle Behauptung ein verbrecherischer von unerhebli Tötungsdeliktes nicht irrtümlich er also ver- die Rechtswidrigkeit und damit der ihn in Kiew und Charkow zur Tötung unschuldizer lienschen, auch seiner Vorsc) daß er um die anderer ächingehenden Entgegen diese Zusannenhang in Kiew beweist, seiner derüber er sich auf in diesem ist er nicht daß engetragenen ihm Gesichts hat solche $ 471 und Befehlsverweigerungsrechts eines eines kannte wenn "€, werde, langt ung des nicht ; : worden ist, berufen er des b nach h belehrt war ihm klar war, nich % verbindlich sind, ihre Ausführung einen Vorgesetzt en nicht verlangt werden Verpflichtung, sich Rechenschaft darüber zu geben, den Geboten des beabsichtigte Tun mit rechtlichen Sollens vereinbar ist (BGHSt 2/194). Angesichts des offensichtlich jeder Henschenwürde hohnsprechenden geklagte bei dem Schluß mit den auch kommen, Geboten vereinbar Tötungsverlangens ist. nur daß muäte primitivster das ihm des.rechtlichen der Än- Überlegung angetragene Tun Sollens nicht zu

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