-4.-
Daß sein Wille nicht in Sinne des $ 52 St63 gesein
beugt wurde,. vielmehr andere Gründe für
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bestimmend
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auf die
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der vom Schwurgericht
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nicht
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einer
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er keine
wie
seine
eigene
|
er
zumal
- bei
ab-
seiner
komute
abträglich
nicht
"Strafversetzter"
als
"Bewährung"
dienst-
erkennen läßt
Fronteinsatz
zum
Meldung
Die
gab.
Meldung
Freiwilligenmeldungen
mehrere
Einheit
keiner
Einlassung
|
Totungs-
der
zu befürchten,
Schwierigkeiten
steht
Schlußfolgerungs
ging er kein Risiko ein und hatte
lichen
AblLö-
seine
sicherlich
der Nichtverweigerung
die Ursache
über
er
wonit
meldete,
Waffen-SS
der
bei
zum Fronteinsatz
er sich freiwillig
sein.
die Anwen-
scheitert
anderen Grund
Auch aus einem
dung des $ 52 StGB auf den Angeklagten.
durch unwiderstehliche
beruft,
darauf
und
er
muß
unter
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gewissenhaft
und
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alle
der
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für
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zu wählen.
der
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und
Der
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rheit
Gesichtspunkt
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gestattet,
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den Notstandsbestimmungen
liegt, erlaubt
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Prüfung
3 StR 341/51
ist(B6H
Dem
den
"barkeit,
8.111
1952
wirklich
Juni
\ieg
Nöglichkeiten
die
21.
Straf-
die
solange
gefahr-
der
Zumut-
zugrunde
zur Vernichtung
auch
|
geistigen
seiner
muß
vom
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die
sorgfältiger
weg aus der Gefahrenlage
1951).
seirer
die ihm abgenötigte
Je schwerer
so
ent-
in \dil
(BGH
haben
sein Verhalten
ob
sein,
um
ist,
Straftat
aller
geprüft
8.1258).
1965
Einsetzung
ist nur
In dieser Rich-
tat vermeiäende Weise zu entgehen.
tung
zu
andere,
auf
Gefahr
der
hat,
bemüht
Kräfte
Drohung
aller
Naße
dem
nach
sich
er
wenn
schuldigt,
zu sein,
genötigt worden
der Straftat
\ier sich
nur
eine
!
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