bb.
lediglich wer
und a
A
seiner,
Zugehörigkeit
zur Gestapo
den aimmuns: bei dieser von 1940R bie 1965.
"sen der Kontrollratsdirektive
von 12
ober 1946 erfolg2
te Erschiegun
Schießunssakt;
8
we
"5saktionen, insbesonde
auch diedie hier
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angeklag
ten,ni
„nicht Gegenstand der Verhandlung und
damit des Verfa
rene wären. Bine na
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der KontrollIr, 38 erfol| Ste Verurch
teilung wezen
Zugehörigkeit
zu
einer
der
in der Direktive genannschließt e ine Verfolgung und Verur
teiluna
g weg e
en
während der Tätigkeit in
ten Organisation
ion
begangener
Straftaten
nicht
aus. Davon abgesehen erfolgte die Verurteilung
ausen ein Gericht im danals sowjetisch besetzten
Gebiet.
Das
verfassungsrechtliche
Verbot
einer
er-
neuten Strafklage nach rechtskräftigen richterlichen
Sachentscheid gilt uneingeschränkt
ein
Gericht
nicht
der
jedoch,
a
3.867).
wenn
Beteiligung
dieser
bestreitet
habe
Frauen
er
gehört.
Fells
sie
dann
einer
Zeit,
Der
Angeklagte
klagten
entschieden
hat,
- wie hier - das entscheidende
jede irgendwie
und Kitwirkung
geisteskranken
zu
aber nur, wenn
ein sowjetzonales war (BVerfG in NW
Der Angeklagte
Von
Bundesrepublik
war
der
erstmals
überhaupt
als
an der
der
”sapogowo.
im Ermittlungsverfahren
stattgefunden
er noch
nicht
einer Nitwirkung
Erschießungsaktion
geartete
Exekution
Irrenanstalt
1961
nicht
zu
habe,
in Kursk
bei
der
war.
ange-
überführen.
zur Überzeugung äes Schwurgerichts fest,
daß die Exekution der geisteskranken Frauen durch
ando 4a durchdas in Kursk stationierte Sonderko
geführt worden ist. lach den urgebnis der veweis
Exeaufnahme spricht jedoch vieles dafür, daß die
Zwar
steht
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