Gründe:
I
1
Die Beschwerde betrifft ein hauptsächlich auf die vorläufige Dienstenthebung
gerichtetes Verfahren wegen Verletzung der politischen Treuepflicht.
2
1. Der Kommandeur der … leitete mit Verfügung vom 21. Dezember 2018 gegen
den … geborenen Soldaten ein gerichtliches Disziplinarverfahren ein und ordnete dessen vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot sowie die Einbehaltung von Dienstbezügen an. Folgende Tatvorwürfe wurden als Grund für die
Einleitung des Disziplinarverfahrens angegeben:
1. "Sie posteten am … um … Uhr in der WhatsApp-Gruppe …
ein Bild mit folgendem Inhalt: 'Für den Sturm zwei Juden,
denn diese dürfen nicht verfolgt werden. Für das Mittelfeld
einen Neger und einen Chinesen, damit das Spiel farbiger
wird. Für die Abwehr drei Schwule, damit mehr Druck von
hinten kommt'.
2. Sie posteten am … um … Uhr in der WhatsApp-Gruppe …
ein Bild mit einer Schildkröte. Daneben stand geschrieben:
'My name is lonesome George, I was born in 1912 and am
the last of my kind. It is up to me to preserve the values and
morals of my time. HEIL FUCKING HITLER'.
3. Sie fertigten am … gemeinsam mit den Kameraden …, …
und … ein Schild mit der Aufschrift 'FDGO Würdenträger'
an, welches von demjenigen getragen werden sollte, welcher
in seinen Aussagen besonders gravierend gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen hatte."
3
Nachdem der Kommandeur der … den Antrag des Soldaten auf Aufhebung der
vorläufigen Anordnungen mit Bescheid vom 18. Februar 2019 abgelehnt hatte,
wandte sich der Soldat an das Truppendienstgericht. Mit Beschluss vom 27. Juni 2019 hob es die Anordnungen auf. Die Einleitungsverfügung sei aus im Einzelnen erläuterten Gründen unwirksam. Unter anderem verstoße sie hinsichtlich des Vorwurfs Nr. 2 dagegen, dass die Gerichtssprache deutsch sei. Die behördlichen Entscheidungen enthielten keine Auslegung und rechtliche Würdigung der vorgeworfenen Äußerungen, die der Bedeutung der Meinungsfreiheit
gerecht werde und eine gerichtliche Überprüfung ermögliche. Es sei regelmäßig
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