Titel: BVerwG: Urteil vom 06.12.1971 - VIII C 91.70 Normenke en: § 15 Abs. 4 BVFG § 9 Abs. 1 BVFG vorgehend: VGH Kassel, Entscheidung vom 23.07.1969 - II OE 116/68 Rechtskra : rechtskrä ig Vertriebenenrecht Au ebung eines bindend gewordenen Sperrvermerks der einem Vertriebenenausweis beigefügt ist Wiederaufgreifen einer unanfechtbar gewordenen Entscheidung über die Beifügung eines Sperrvermerks Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 3.000 DM festgesetzt. Dr. Baring Dr. Dr. Schröcker Maetzel Dr. Raschke Türke Verkündet am 6. Dezember 1971 Pokath Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschä sstelle Text1 Im Namen des Volkes! hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 1971 durch den Senatspräsidenten Dr. Baring und die Bundesrichter Dr. Dr. Schröcker, Maetzel, Dr. Raschke und Türke für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 1969 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. I. Die Beteiligten streiten um die Au ebung des dem Vertriebenenausweis A der Klägerin beigefügten ft ft fh tt ft fh Sperrvermerks. Die Klägerin wanderte im Juli 1949 von Jugoslawien nach Israel aus. Mit ihrem am

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