BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51) 57 Auflösung von Flensburg aus auf einem täglich sich verengenden Teilgebiet Deutschlands und auf beschränkten, vor allem militärischen Sachbereichen versucht hat, Geltung zu gewinnen. Auch der Umstand, daß alliierte Stellen vorübergehend mit der sogenannten Regierung Dönitz verhandelt haben, kann ihr keine staatsrechtliche Bedeutung verleihen, zumal diese Verhandlungen vornehmlich militärische Fragen betrafen und damit endeten, daß die Legitimität seiner Regierung nicht anerkannt wurde. h) Auch auf andere Weise wird das Ansehen der Organe der Bundesrepublik und ihrer Träger systematisch herabgesetzt. Nach der Gegenschrift (S. 49) gibt Remer zu, gesagt zu haben: "Dieselben Männer und dieselben Parteien, die damals bis 1933 nicht in der Lage waren, die siebeneinhalb Mill. Arbeitslosen von der Straße zu bringen, und die somit schuld waren, daß es überhaupt zu einem 1933 kommen konnte, sind heute wieder dabei, das politische Leben allein zu gestalten . . . Wir brauchen keinen Klub der 75-Jährigen, keine alten Tattergreise . . . Wir brauchen keine Emigranten, die auf dem Gepäcktroß der Alliierten, nicht auf der Panzerspitze, als Nutznießer der Niederlage gekommen sind." In der "Deutschen Wacht", der "Deutschen Opposition", dem "Südoldenburger Vorposten" und den Rundschreiben (Urk. 174, 175, 176, 181) werden die Bonner Politiker immer wieder als "Erfüllungsund Erschöpfungspolitiker", als "Aktiengesellschaft gewissenloser Spekulanten" und "Lumpokraten" bezeichnet, als "Opportunisten, die im Genuß der Futterkrippe" seien usw. In der "Deutschen Wacht" vom 8. April 1951 (Urk. 174) heißt es z.B.: "Nicht Adenauer ist Deutschland, nicht Schumacher. Sie sind die Gestrandeten von gestern und gebärden sich als die Retter von heute. Sie verkörpern die durch außerdeutsche Faktoren zum Zuge gekommene Restauration einer gewesenen Epoche, der Schmach und Schande Pate gestanden. Erschöpfungspolitiker von gestern. Sie gelten heute als die Repräsentanten der mit knapper Not von den ‚Befreiern' geretteten BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51) 58 Schiffbrüchigen der Weimarer Zeit, als die Erfüllungs- und Erschöpfungspolitiker und als Kronzeugen dafür, den moralischen und innerpolitischen Zusammenbruch ihres Systems durch die freiwillige Sanktion ihrer Entmannung im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes 1933 anerkannt zu haben" usw. Hauptredner der SRP wie Remer und v. Bothmer stellen die verleumderische Behauptung auf, die Bundesregierung habe für den Fall eines russischen Angriffs bereits die Flucht vorbereitet und Ausweichquartiere in London bestellt. Remer entschuldigt sich zwar damit, daß er lediglich eine Behauptung des ausländischen Pressekorrespondenten v. Wiegand wiedergegeben habe. Da er selbst von dieser Behauptung nicht abgerückt ist, hat er sie in der erkennbaren Absicht wiederholt, die Bundesregierung damit der Feigheit und der Verantwortungslosigkeit zu bezichtigen. Obwohl v. Bothmer und Remer deswegen bestraft worden sind, versuchte der Vertreter der SRP, Rechtsanwalt Dr. Schrieber, noch in der Verhandlung den "Wahrheitsbeweis" durch Überreichung einer Erklärung der United Press Association vom 12. Januar 1952 anzutreten. Gerade aus dieser Erklärung ergibt sich aber, daß die Behauptung Remers unwahr ist. Die überreichte Erklärung besagt lediglich, daß von amerikanischer Seite erwogen worden ist, im Falle eines sowjetischen Angriffs wieder eine http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BVERFGE-B-2-S-1-N-1 34 von 47 1/31/2023

Select target paragraph3