belogen, verraten und schließlich zermalmt nach einem erbitterten Kampfe, den zu verlieren wir nicht verdient hatten." In der Rede auf dem Dobrugk behauptet Remer, zur Zeit des Attentats am 20. Juli 1944 habe sich die mittlere Ostfront zum Teil "auf Grund des Verrates in Auflösung" befunden; vier Tage vor der Invasion habe man in der Normandie die Waffen aus den Bunkern ausgebaut, so daß am Tage der Invasion Tausende deutscher Soldaten waffenlos den Angriffen des Feindes preisgegeben gewesen seien. Auch Remers Broschüre "20. Juli 1944" (Urk. 111) will durch ähnliche Anspielungen neben der persönlichen Rechtfertigung des Verfassers den Eindruck erwecken, daß durch die damaligen Vorgänge der Verlust des Krieges mitverursacht worden sei. In der Verhandlung hielten die Vorstandsmitglieder der SRP die Dolchstoßlüge nicht mehr aufrecht. Entgegen dem Beweisergebnis leugnete Dr. Krüger, daß die SRP je behauptet habe, der Krieg sei ausschließlich durch Verrat verloren worden. Er wies auf die in der Verhandlung überreichten Nummern der "Information" hin, in deren Nr. 5 vom 20. Mai 1952 Graf Westarp einen Artikel unter der Überschrift: "Verloren, bevor der erste Schuß fiel" veröffentlicht hat. Graf Westarp legt dort dar, daß die Ziellosigkeit der Außenpolitik seit dem Sturz Bismarcks "die fast alleinige Ursache des verlorenen Krieges war ... Auch der ganz ohne Zweifel während des 1. Weltkrieges getätigte Landesverrat hat schließlich nicht den Kriegsausgang bestimmt, so verächtlich und verwerflich er auch immer bleiben * Hervorhebung im Original. BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51) 56 wird." Über den zweiten Weltkrieg schreibt er: "Daß er verloren ging, und zwar wieder, bevor der erste Schuß fiel, erweist die Richtungslosigkeit der Außenpolitik von 1937 bis 1939." Diese Einlassung beweist aber nur, daß Vorstandsmitglieder der SRP die Dolchstoßlüge wider besseres Wissen verbreiten ließen, um im Bewußtsein des Volkes die Verantwortung für Deutschlands Schicksal von "ihrer großen Vorgängerin", der NSDAP, auf die Gegner des Nationalsozialismus abzuwälzen. g) Die gleiche Absicht wird verfolgt, wenn Redner der SRP in öffentlichen Versammlungen darauf hinweisen, daß im Jahre 1945 nur die Wehrmacht und nicht die damalige Reichsregierung Dönitz kapituliert habe und daß infolgedessen die Regierung Dönitz Rechtens noch im Amt sei. Die SRP hat sich damit verteidigt, daß dieselbe Auffassung von bekannten Rechtslehrern und Historikern vertreten werde. Das trifft jedoch nicht zu. In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für die Kontinuität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist. Nirgends ist ernstlich behauptet worden, die Regierung Dönitz sei Rechtens noch im Amt. Vielmehr geht man allgemein davon aus, daß sie niemals als rechtsmäßige deutsche Regierung habe angesehen werden können. Das trifft zu. Von der rechtlichen Fragwürdigkeit aller von Hitler als "Führer" in Anspruch genommenen Kompetenzen abgesehen, konnte er keinesfalls durch einfachen Erlaß seinen Nachfolger bestimmen. Die von Dönitz in Anspruch genommene Führergewalt ist auch nie zu einer tatsächlichen Staatsgewalt geworden, da die Dönitz-Regierung nur in den wenigen Wochen der totalen http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BVERFGE-B-2-S-1-N-1 33 von 47 1/31/2023

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