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sind hüben wie drüben in die völlige Abhängigkeit von den Intentionen der Besatzungsmächte
gelangt und haben zwangsläufig deren Maßnahmen auch dann, wenn sie in Widerspruch mit dem
internationalen Recht vitalste Interessen des deutschen Volkes verletzen, durch vertragliche
Zustimmung die rechtsverbindliche Gültigkeit verliehen."
Mit dem Vorwurf, die vitalen Interessen des deutschen Volkes an fremde Mächte zu verraten, wird
den anderen Parteien die Daseinsberechtigung abgesprochen und der Anspruch erhoben, als einzige
Partei eine wahrhaft deutsche Politik zu betreiben. Diese Angriffe sollen nicht nur die jeweils
angegriffene Partei treffen, sondern schlechthin das Mehrparteienprinzip als eine tragende
Grundlage der Bundesrepublik untergraben und die Einheitspartei als Trägerin der Diktatur
vorbereiten.
k) Dem allen entspricht auch die systematische Mißachtung der Staatsgewalt und der staatlichen
Symbole der Bundesrepublik.
In demagogischer Weise wird für die Farben schwarz-weiß-rot im Gegensatz zu den Bundesfarben
Stimmung gemacht. Das Gold in den Bundesfarben wird abfällig als "gelb" oder wie seinerzeit von
den Nationalsozialisten als "Senf" bezeichnet (Urk. 182). In dem SRP-Lied der Ortsgruppe Walle
wird das Gold in der Bundesfahne mit den Worten diffamiert:
"Doch nicht das Gold von fetten Bankhyänen Sei fürder, Deutscher, Deiner Arbeit Lohn."
Die Folge dieser Hetze gegen die Bundesfarben sind zahlreiche Flaggenfrevel, die von Anhängern
und sogar von Funktionären der SRP, wie den Ortsverbandsleitern Mehrmann in Peine und Schmidt
in Börssum, verübt worden sind. Die Parteileitung ist zwar nach außen hin von diesen
Flaggenskandalen abgerückt, sobald in den Strafermittlungsverfahren die Verbindung der Täter zur
SRP erwiesen war, und die Täter sind aus der Partei ausgeschlossen worden. In den Berichten an
die Parteileitung aber wurden die Täter gedeckt. Trotz des Ausschlusses stellte ihnen die Partei für
das nachfolgende Strafverfahren
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Verteidiger, die auch auf Weisung der Partei gegen die erstinstanzliche Verurteilung Rechtsmittel
einlegten. Schmidt aus Börssum erhielt in Parteikreisen sogar den Ehrentitel "Fahnenjunker" (Urk.
186d).
Auch sonst geraten Funktionäre der Antragsgegnerin häufig in Konflikt mit den Strafgesetzen.
Gerade gegen führende Männer der Partei läuft eine Reihe von Strafverfahren, die mit ihrer
politischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Mit Selbstverständlichkeit rechnen die Funktionäre
damit, daß in absehbarer Zeit noch weitere Parteimitglieder verurteilt werden, und richten deshalb
eine zentral geleitete "Kameradschaftshilfe" für die Familien solcher Mitglieder ein. Der Landesleiter
Finke spricht sogar von einer gewaltigen Häufung solcher Prozesse und regt an, eine größere Zahl
versierter Juristen auszuwählen, auf die bei diesen Prozessen zurückgegriffen werden könne (Urk.
209). Kommt es zu Verurteilungen von SRP-Führern, so werden sie als Helden gefeiert (Urk. 162,
211, 212). Dem Sohn des nationalsozialistischen Ministerpräsidenten von Braunschweig, Klagges,
wird nach seiner Verurteilung vom Landesvorsitzenden Finke im Namen des Landesverbandes
"Dank und Anerkennung für seine aufrechte Haltung" ausgesprochen. Er sei nicht der erste und
werde auch nicht der letzte sein, der für die Idee der SRP ins Gefängnis gehe. "Aber sein Einsatz
und sein Bekennermut soll uns Verpflichtung bedeuten." (Urk. 214).
Eine weitere Konsequenz aus der Gesamteinstellung der SRP ist, daß Anordnungen der Behörden
systematisch mißachtet werden. Verbotene Versammlungen werden unter Irreführung der Polizei in
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