Untermalung "Ich hatt' einen Kameraden" spielt. Damit erweckt man, wie seinerzeit Hitler, in den Zuhörern das Gefühl, als seien die Gefallenen Träger der politischen Ideen der SRP gewesen. In der mündlichen Verhandlung trat die BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51) 52 Gleichartigkeit der Propaganda beider Parteien unverkennbar hervor, als Tonbandaufnahmen von zwei Massenversammlungen der SRP (Hinsch in Bremen und Remer auf dem Dobrugk) vorgeführt wurden. Der Appell an dumpfe Massengefühle, das Hervorrufen einer Stimmung, die das kritische Denken ausschaltet, das Einhämmern schlagwortartiger Sentenzen, die nüchterner Überlegung nicht standhalten, ja sogar Stimme, Tonfall und Sprechweise der Redner und der hysterische Beifall einer in Taumel versetzten Menge, alles erschien als Wiederholung gleichartiger nationalsozialistischer Veranstaltungen. d) Die Ähnlichkeit geht bis in den Wortschatz. Die anderen Parteien, von Hitler ständig als "Systemparteien" verächtlich gemacht, werden heute mit der gleichen Beharrlichkeit als "Lizenzparteien" und "Monopolparteien" bezeichnet, die Regierung als "Lizenzregime" herabgesetzt; statt "Erfüllungspolitiker" heißt es heute "Erschöpfungspolitiker", statt "Plutokraten" "Lumpokraten", statt "Novemberverbrecher" "Landesverräter". e) Eine sinnfällige Parallele zwischen der NSDAP und SRP liegt auch in dem von beiden betriebenen Kult mit "Blutzeugen". Die SRP sieht als ihre Blutzeugen die sogenannten "Landsberger" an. Gemeint sind sieben Nationalsozialisten, die in Nürnberg zum Tode verurteilt und später hingerichtet worden sind, weil sie für die Ermordung von Zehntausenden verantwortlich waren. In der mündlichen Verhandlung wurde die Aussage verlesen, die einer dieser sieben, Ohlendorf, als Zeuge im "Nürnberger Prozeß" über seine eigenen Verbrechen erstattet hat (Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Amtlicher Text in deutscher Sprache, Bd. IV S. 344 ff). Hier gibt Ohlendorf zu, daß auf seinen Befehl und z. T. in seiner Gegenwart über 90 000 unschuldige Männer, Frauen und Kinder allein wegen ihrer jüdischen Abstammung in grauenvoller Weise ums Leben gebracht wurden. Einen solchen Unmenschen haben Funktionäre der SRP in einem Atemzug mit den gefallenen Soldaten des zweiten Weltkrieges als Kameraden bezeichnet und als Blutzeugen verherrlicht. So BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51) 53 schreibt Richter-Rößler in Nr. 17/51 der FR-Briefe vom 20. Juni 1951 (Urk. 203): "In Landsberg mußten sieben deutsche Männer den Weg zum Galgen antreten. Sie wurden auf deutschem Boden von sog. Amerikanern umgebracht, obwohl das - von den Alliierten genehmigte! -Grundgesetz keine Todesstrafe mehr kennt. Wir sind dabei weit davon entfernt, für diese neue Bluttat das amerikanische Volk verantwortlich zu machen. Wir kennen vielmehr jene Kreise sehr genau, auf deren Geheiß auch die sieben Männer in Landsberg ermordet wurden." In einem Bericht aus dem Ennepe-Ruhrkreis (Urk. 204) heißt es: ". . . Nachdem der Toten beider Weltkriege, der in den Bombennächten Umgebrachten, der auf der Flucht zu Tode Gekommenen und der 7 Landsberger Kameraden gedacht war." Hier tritt die gleiche Sinnesart zutage wie in dem Solidaritäts-Telegramm Hitlers an die Mörder des Bergmanns Potempa; und in der Gleichstellung der im Kriege gefallenen Soldaten mit Massenmördern erweist sich, daß dieser Partei, die sich als einzige Vertreterin wahren Soldatentums ausgibt, jedes Gefühl für echte Soldatenehre fehlt. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BVERFGE-B-2-S-1-N-1 31 von 47 1/31/2023

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