romantische Gefühle stark an; diese Wirkungen werden dadurch gesteigert, daß die Partei sich planmäßig der modernen Technik der Massenbeeinflussung bedient. Die NSDAP erreicht ihren ersten großen Wahlerfolg, als Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit ihr die Massen enttäuschter und entwurzelter Existenzen zuführen, die bisher im wesentlichen politisch uninteressiert waren oder gewohnheitsmäßig den bürgerlichen Parteien ihre Stimme gegeben hatten. Sie fallen leicht dem absichtlich unklar gehaltenen Parteiprogramm mit seinen vagen Versprechungen, namentlich wirtschaftlicher Art, anheim. Nun, da die Partei mit formell demokratischen Mitteln eine politische Macht geworden ist, zeigt sich ihr wahres Wesen aufs deutlichste. Minderwertige Personen rücken in leitende Stellungen ein und üben infolge des Führerprinzips in ihrem Bereich schrankenlose Macht. Der politische Gegner wird systematisch diffamiert, seine Vernichtung nach der "Machtergreifung" angekündigt, der politische Mord verherrlicht. Unter dem Eindruck der Erfolge der NSDAP radikalisieren sich auch große Teile der übrigen rechtsstehenden Kreise, die BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51) 19 ihren Einfluß schwinden sehen, vor allem der große Soldatenbund des "Stahlhelm". In der "Harzburger Front" finden sie sich äußerlich mit den Nationalsozialisten zusammen, erleichtern aber dadurch nur diesen den Weg zur alleinigen Machtergreifung im Staate. Sie wird ebenfalls auf formell demokratischem Weg 1933 vollzogen. Nun werden die ideologischen Helfer in kurzem völlig überspielt, ihre Organisationen mit Gewalt aufgelöst. Das autoritäre Prinzip wird auf der formellen Grundlage des Ermächtigungsgesetzes auch im Staate uneingeschränkt verwirklicht. Jede Opposition wird ausgeschaltet, bekannte Gegner werden persönlich verfolgt und zum großen Teil ermordet, "liquidiert". Der Mangel jeder Kontrolle entbindet in der Führerschicht alle verbrecherischen Neigungen und führt schließlich den Staat in Krieg und Zusammenbruch. Das von der NSDAP geschaffene System läßt sich zusammenfassend so charakterisieren: Es ist gekennzeichnet durch die Lehre vom totalen Staat, die Rassendoktrin und den hierarchischen Aufbau: Führer und Gefolgschaft. Instrument der "Völkischen, auf Schlagworten von Blut, Boden und Ehre beruhenden Weltanschauung und "Garant des Staates" ist ausschließlich die NSDAP. Die eine Partei formt und überwacht den seiner Freiheit beraubten Staatsbürger in einem ausgeklügelten politischen System von Blöcken und Zellen. Sie anerkennt und vollzieht den Vorrang der "völkischen Lebensgesetze" nach den Grundsätzen: "Recht ist, was dem Volke nützt; Unrecht, was ihm schadet" und "Du bist nichts, Dein Volk ist alles". Ausgang und Ziel dieses Systems ist nicht mehr die an der Gerechtigkeit orientierte Rechtsidee, sondern die zum Gesetz erhobene Willkür des Führers. Als Träger und Vollstrecker seines Willens erscheint vornehmlich das Staatssicherheitshauptamt (Geheime Staatspolizei) mit seinem Apparat von Konzentrations- und Vernichtungslagern. Mit dieser ausschließlichen Anerkennung der Macht werden Gültigkeit und Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung aufgehoben. Rechtlosigkeit und Willkür, Schändung der Menschenwürde, Mißachtung der völkerrechtlichen Verträge und der BVerfGE 2, 1 (23.10.1952 - 1 BvB 1/51) 20 Lebensrechte freier Völker schaffen eine Herrschaft der Furcht und des Schreckens. Volksgemeinschaft, Treue, Heldentum und Freiheitsbewußtsein, Ehrlichkeit und Anständigkeit sind in diesem doppelsinnigen System nur Vokabeln ohne Wahrheitsgehalt. Über die Entwicklung der Rechtsparteien im ganzen läßt sich zusammenfassend sagen, daß sie anfänglich dem Staate mehr mit theoretisch-prinzipieller als eigentlich umstürzlerischer Opposition entgegentreten, daß ihre http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BVERFGE-B-2-S-1-N-1 11 von 47 1/31/2023

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