Im Zuge dieser Endiösung der europäischen Judenfrage kommen
rund }1 Millionen Juden in Betracht. Unter entsprechender Leitung
sollen im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im
Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden
straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird.
Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei
diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen
Aufbaues anzusprechen ist.
{Siehe die Erfahrung der Geschichte.)
Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa
vom Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlich des Protektorats Böhmen und Mähren wird, allein schon
aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozialpolitischen
Notwendigkeiten, vorweg genommen werden müssen.
Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte
Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem
Osten transportiert zu werden.
IV. Im Zuge des Endlösungsvorhabens sollen die Nürnberger Gesetze gewissermaßen die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung
für die restiose Bereinigung des Problems auch die Lösung der
Mischehen- und Mischlingsfragen ist.
Der Chef der Sicherheitspolizei und-des SD erörtert im Hinblick auf
ein Schreiben des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch die
nachstehenden Punkte:
1. Behandlung der Mischlinge ersten Grades.
Mischlinge ersten Grades sind im Hinblick auf die Endlösung
Judenfrage den Juden gleichgestellt.
der
Von dieser Behandlung werden ausgenommen:
a)
Mischlinge ersten Grades verheiratet mit Deutschblütigen, aus
deren Ehe Kinder {Mischlinge zweiten Grades) hervorgegangen
sind. Diese Mischlinge zweiten Grades sind im wesentlichen den
b
Deutschen gleichgestellt.
Mischlinge ersten Grades, für die von den höchsten Instanzen
der Partei und des Staates bisher auf irgendwelchen Lebensgebieten Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind.
Jeder Einzelfall muß überprüft werden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß die Entscheidung nochmals zuungunsten des
Mischlings ausfällt,
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