Im Zuge dieser Endiösung der europäischen Judenfrage kommen rund }1 Millionen Juden in Betracht. Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist. {Siehe die Erfahrung der Geschichte.) Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa vom Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlich des Protektorats Böhmen und Mähren wird, allein schon aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozialpolitischen Notwendigkeiten, vorweg genommen werden müssen. Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten transportiert zu werden. IV. Im Zuge des Endlösungsvorhabens sollen die Nürnberger Gesetze gewissermaßen die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung für die restiose Bereinigung des Problems auch die Lösung der Mischehen- und Mischlingsfragen ist. Der Chef der Sicherheitspolizei und-des SD erörtert im Hinblick auf ein Schreiben des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch die nachstehenden Punkte: 1. Behandlung der Mischlinge ersten Grades. Mischlinge ersten Grades sind im Hinblick auf die Endlösung Judenfrage den Juden gleichgestellt. der Von dieser Behandlung werden ausgenommen: a) Mischlinge ersten Grades verheiratet mit Deutschblütigen, aus deren Ehe Kinder {Mischlinge zweiten Grades) hervorgegangen sind. Diese Mischlinge zweiten Grades sind im wesentlichen den b Deutschen gleichgestellt. Mischlinge ersten Grades, für die von den höchsten Instanzen der Partei und des Staates bisher auf irgendwelchen Lebensgebieten Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind. Jeder Einzelfall muß überprüft werden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß die Entscheidung nochmals zuungunsten des Mischlings ausfällt, 88 ’

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