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Auf Anforderung des Innenministe
rs berichtete der Regierungspräsident in Aachen am 16. J uni
1924 ausführlich über den Angeklag
ten und seine Familie. Der Beri
cht schließt:
„Gegen die Übernahme des Gerichtsasse
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den Verwaltungsdienst sind kein
e Bedenken zu erhe en. Bei
seiner
persönlichen Vorstellung hat Dr.
Cu einen vorzüglichen Eindruck gemacht.“
Am 1. April 1925 beantragte der
Angeklagte beim Oberlandesge
richtspräsidenten in Köln eine
n sechsmonatigen Urlaub zwec
ks Beschäftigung bei der Stadtverwalt
ung in Aachen. Der Urlaub
wurde
gewährt, und am 4. Mai 1925
wurde
mit Zustimmung des
Ministers des Innern und unte
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er Einstellungsgenehmi-
gerichtspräsidenten in Köln
mit dem Ersuchen
waltung zu belassen.
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in der Ver-
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htet. In dem Gesuch heißt es:
„Mein Wunsch geht dahin, dem preu
ßischen Staat meine Dienste
zu widmen.“
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Gießen über das Thema „Die Immunität der
Mitglieder des
Reichstages und der Landtage“. Er bestan
d am 11. April 1924 die
zweite juristische Staatsprüfung mit „gut“
und wurde am 28. April
1924 durch den Preußischen Justizminister
zum Gerichtsassessor ernannt. Am 30. April 1924 meldete er sich
beim Oberlandesgerichtspräsidenten in Köln zum Dienstantritt und
wurde an das Amtsgericht
Aachen überwiesen. Von Ende Oktober
1924 bis Ende März 1925 war
der Angeklagte als amtlicher Vertreter
verschiedener Rechtsanwälte
in Aachen tätig. Ende 1924 wurde er folge
ndermaßen beurteilt:
a) Vom Landgerichtspräsidenten: „Noch
nicht näher bekannt, da
längere Zeit als Vertreter von Rechtsan
wälten tätig gewesen.“
b) Vom Oberlandesgerichtspräsidente
n: „Als Assessor mir noch nicht
bekannt geworden, hat als Referend
ar Gutes geleistet.“
Bereits am 14. April 1924 hatte der Ange
klagte an den Preußischen
Minister des Innern ein Gesuch um
Übernahme in die innere Staatsverwaltung geric
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Köln und beim Kammergericht Berlin tätig. Am
16. Mai 1922 promovierte der Angeklagte zum Dr. jur. mit der Beurt
eilung „magna cum
laude“ in