dem Staatsgerichtshof befaßt. Hierbei hat er eine gute juristische Auffassungsgabe gezeigt und recht erfreuliche Leistungen erbracht...Ich bin in der angenehmen Lage, bestätigen zu können, daß er über ein reiches Wissen, eine schnelle Auffassungsgabe, eine gewandte Ausdrucksweise und über eine stets einwandfreie Vortragsform verfügt... Seine Leistungen und Fähigkeiten beurteile ich hiernach zusammenfassend dahin, daß er mir in jeder Richtung geeignet erscheint, in einer Zentralinstanz tätig zu sein.“ Der Angeklagte wurde am 10. September 1932 neben anderen Aufgaben stellvertretender Referatsleiter für die politischen und kulturellen Angelegenheiten des Saargebiets. Auch nach dem 30. Januar 1933 blieb der Angeklagte im Preußi- Außerdem gab der Angeklagte an, seit 1922 Mitglied der Zentrumspartei gewesen zu sein. Über die Zentrumsbeamten erklärte der damalige Preußische Ministerpräsident Göring am 18. Mai 1933 vor dem Preußischen Landtag: „Insonderheit möchte ich den vorgebrachten Beschwerden des Zen- trums gegenüber klarstellen, daß ein dem Zentrum angehöriger Be- amter nichts für seine Existenz zu befürchten hat, oder ein dem Zentrum angehöriger Anwärter für das Beamtentum künftigen Laufbahn in nichts behindert ist darum, Zentrum angehört. Wenn in seiner weil er dem aber in diesen letzten Wochen und Mo- naten dem Zentrum angehörende Beamte von ihren Posten entfernt werden mußten, so nicht deshalb, weil sie Zentrumsanhänger waren, sondern ausschließlich deshalb, weil sie sich in der Vergangenheit als Beamte in einem Sinne betätigt haben, der nicht die Gewähr bieten kann, daß sie in Zukunft Stützen des neuen PreuBens und des neuen Deutschlands sein können.“ Diese von Göring aufgestellten Voraussetzungen wurden beim Angeklagten bejaht; am 1. Dezember 1933 wurde er zum Oberre gierungs- rat befördert. In einer Beurteilung vom 23, Mai 1934 heißt es über das Arbeitsgebiet des Angeklagten: „Selbständiger Referent für Verfassungs-, Standesamt ssachen, Namensänderungen p. p. Ständiger Vertreter für Saarsachen andere grenzpolitische Angelegenheiten des Westen s.“ 14 und nn auf seine Frontkämpfereigenschaft hin und reichte später eine entsprechende Bescheinigung des Büros für Kriegsstammrollen nach. en schen Ministerium des Innern. Lediglich das Referat „Ordens- und Titelsachen“ wurde ihm am 3. Mai 1933 abgenommen. In seinem Fragebogen auf Grund des faschistischen Gesctzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wies der Angeklagte

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