angehörigkeit, in der Folge frei zu ermöglichen. möglicht hätten, aber jedenfalls, diese gesetzliche Basis, die machte es den Spitzenbehörden bequem, ihre Deportationsanordnun- oder Missionschefs auf die französische Regierung Einfluß nahmen, mag auch sein der höhere SS- und Polizeiführer, nach diesem Muster ihre Juden auszubürgern, weil auf Grund dieser gesetzlichen Basis eben die Deportationen leichter durchzuführen waren. ran NE HT Dr. > BEE: Ich möchte noch hinweisen auf die Seite 7 bezügli er Vermögensfragen. Es heißt, dort ergreift der Finanzminister das Wort und schlägt vor, daß man nicht die Einziehung des Vermögens der Juden verfügen solle, da das viel zuviel Arbeit mache, sondern Verfallserklärung vorzusehen, falls jemand die Staatsangehörigkeit verliert, und die Auswirkung sieht man dann in der Verordnung, in dem Entwurf hier der Verordnung selbst. Man muß dazu den $ 1 des Entwurfs einmal zur Hand nehmen. Es ergibt sich dann folgendes: man verliert die Staatsangehörigkeit als Jude, wenn man seinen Aufenthalt im Ausland hat oder dahin verlegt. Das wird später so, man verlegt ihn auch, wenn man mit Gewalt über die Grenze geschoben wird. Und dann ergibt sich der Juristische Trick, möchte ich sagen, aus dem Absatz 2, dann heißt es dort, das Vermögen der Juden, die auf Grund des 8 soundso die Staatsangehörigkeit verloren haben, verfällt kraft dieser Verordnung dem Reich, sofern es nicht schon vorher verfallen ist. So ging es denn auch den Franzosen, sobald sie über die französische Grenze herübertransportiert waren, trat der ähnliche Fall ein.“ u In der 76. Sitzung des Bezirksgerichts erklärte Eichmann: nn mn nem sehr gen in grundsätzlicher Hinsicht zu erteilen. Darüber hinaus wurde die Frage der Vermögensregelung mit dieser Frage angeschnitten und erledigt, und beide Fragen waren späterhin gleichsam Vorbild für eine ähnliche Regelung, z. B. in Frankreich, ich kann mich im Augenblick nicht an andere Länder erinnern; in Frankreich weiß ich es ganz genau, wo hier die örtlichen deutschen Bevollmächtigten Jerusalem am 22. Juni 1961 een „Das ergibt sich aus der Feststellung, daß dies eine Folgeerscheinung der 11. Verordnung ist. Und ich habe es nicht angeordnet, sondern diejenigen, welche die gesetzlichen Bestimmungen erlassen ha- ben. Es mußte dann auch durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang darf ich noch sagen, auch der Dr. R der Regierungsrat N Be es nicht ang Aa Are en NW Ich kann es heute nicht sagen, ob es dann andere Maßnahmen diktatorischer Art er- ist in der Abteilung . 84 ; ‚ ebenso ern das nenministeriums ausgeknobelt worden.

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