erster Linie die Verhinderung weiterer Blutmischung mit Juden... Das Judenproblem ist also nicht nur ein rassebiologisches. Es b: durfte auch in politischer, wirtschaftlicher und soziologischer Hinsicht einer Lösung für die Jahrhunderte,“ Aut 5.17 wird dargelegt: „Der Jude ist uns völlig fremd nach Blut und Wesen. Deshalb ist die Dissimilation die einzig mögliche Lösung... Das Ziel einer gesetzlichen Lösung der Mischlingsfrage mußte das baldige Verschwinden der Mischrasse sein.“ Auf 5. 19 wird gesagt: „Die Regelung des Eherechts erreicht neben dem Hauptziel der Reinerhaltung des deutschen Blutes, daß das ins deutsche Volk einKedrungene jüdische Blut soweit als möglich wieder ausgeschieden wird und daß, soweit eine solche Ausscheidung nicht mehr möglich ist, die an deutsche Erbmasse gebundene jüdische Erbmasse möglichst schnell und immer weiter aufgeteilt wird, bis durch die mit jeder Generation fortschreitende Abschwächung des jüdischen Bluteinschlags die entstandene Mischrasse praktisch verschwunden Zum Abschnitt „Reichsbürgerrecht und Staatsangehörigkeit“ ist.“ wird in der Einleitung auf S. 25 ausgeführt: „Kein nach der nationalsozialistischen Revolution erlassenes Gesetz ist eine so vollkommene Abkehr von der Geisteshaltung und der Staatsauffassung des vergangenen Jahrhunderts wie das Reichsbürgergesetz. Den Lehren von der Gleichheit aller Menschen und von der grundsätzlich unbeschränkten Freiheit des einzelnen gegenüber dem Staate setzt der Nationalsozialismus hier die harten, aber notwendigen Erkenntnisse von der naturgesetzlichen Ungleichheit und Verschiedenartigkeit der Menschen entgegen.“ In den Vorbemerkungen der Erläuterungen zum Reichsbürgergesetz und zum Blutschutzgesetz wird auf S. 47 unter Zifl. 1 gesagt: „Das Reichsbürgergesetz und das Blutschutzgesetz sind insofern als Einheit anzusehen, als sie gemeinsam die Grundlage bilden, auf der sich die nach nationalsozialistischer Erkenntnis notwendige Scheidung des deutschen und des jüdischen Volkes vollzieht.“ Ziff. 2 Satz 1 besagt: „Die Regelung der Juden- und Mischlingsfrage in einem Sinne, der die Interessen des deutschen Volkes am besten ‚wahrt, stellt ein wichtiges und schwieriges Problem des neuen Staates dar.“ Der auf das äußerste zugespitzten faschistischen Rassenlehre in der Einleitung des Kommentars folgen, darauf fußend, eine Reihe von Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen, denen in jedem Fall 63

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