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notizen“ vom 21.September 1928 mit
schreiten gegen Friedhofsschänder“.
wurden
die denkbar
der Überschrift
„Kein
Ein-
„Anläßlich der immer wiederholten Verwüstungen von Judenkirchen durch Völkische — allein aus Westfalen wurde am 19. September der sechzigste (!) Fall gemeldet — erhebt sich die Frage, ob sich
die zuständige Stelle genügend um die Verhinderung solcher Taten
bemüht,
Zwar laufen die Berichte im Preußischen Innenministerium
ein,
aber sie werden dort nur im Pulte des Ministerialrats Herrn S
u gesammelt, ohne daß dieser Beamte aus den sich häufend
en
en die Veranlassung zu irgendeinem Einschreiten nähme, während es bei der Eigenart dieser Verbrechen wahrscheinlich
ist, daß
die Aussetzung einer Belohnung für Anzeigen Erfolge
bringen
würde.
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Die Abneigung des Herrn N
den
Kreise
etwas
zu
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nach gegen die in Betracht kommen‚ist
auch
in seinem
Ressort
zu
sehr bekannt, als daß die ihm nachgeordneten Beamte
n den Mut
zu irgendwelchen Vorschlägen in dieser Richtung aufbräc
hten.“
In einer dienstlichen Stellungnahme vom 22. Septe
mber 1928 an den
preußischen Innenminister bestreitet der genann
te Ministerialrat
Schönner die Berechtigung der ihm gemachten Vorwü
rfe mit folgen-
den Argumenten:
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„Die ‚Zeitnotizen‘ werden von dem Schrif
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herausgegeben. Dieser ist Strohmann für
den in weiten ‚reisen bekannten demokratisch-pazifistischen
Schriftsteller
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der unter dem
Pseudonym Jakob schreibt. Seine A
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starke Tendenzen zur kommunistischen
Auffassung. Früher war er
auch Mitarbeiter an der ‚Menschheit‘
und der ‚Weltbühne‘. Wegen
eines Artikels in der ‚Weltbühne‘ gegen
die Reichswehr ist er, wie
noch bekannt sein dürfte, im Frühjahr
1928 zu längerer Freiheitsstrafe
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dann
Sie lautete:
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Verurteilung solcher Täter zu kommen,
mildesten Strafen ausgesprochen, deren Höchstmaß sechs Monate
Gefängnis betrug, und diese Strafen dann oft noch nicht vollstreckt,
sondern auf Bewährung ausgesprochen.
Die ideologische Haltung der Beamten des Preußischen Innenministeriums zu den antisemitischen Ausschreitungen der immer dreister
werdenden Faschisten kennzeichnete eine Veröffentlichung der „Zeit-
verurteilt, neuerdings aber amnestiert
worden.“
Auf diese Weise wurden durch beto
nte Zurückhaltung seitens der zuständigen Staatsorgane die judenfei
ndlichen Aktionen der Nazis un-
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