Am zum Ministerialrat zu. Die Ernennung er- folgte am 13. Juli 1958 und die Einweisung in eine Ministerialratsstelle am 19. Juli 1938. Nach einer aus dem Haushalt entnommenen Zusammenstellung von Dr. M ‚ Ministerialdirigent im Reichsinnenministerium, wies dieses ahre 1938 folgende Zusammensetzung auf: men Bra 1 Reichsminister, 2 Staatssekretäre, 3 Ministerialdirektoren, 6 Ministerialdirigenten, 29 Ministerialräte sowie 26 weitere höhere und 135 mittlere Beamte. nn en un kenn 17. Mai 1938 stimmte der Stab des Stellvertreters des Führers der Ernennung TR an re mente num Rn . en rat vorgeschlagen worden. Bei seiner seit der Machtergreifung “ durch die NSDAP bewiesenen Loyalität und steten Einsatzbereitschaft halte ich es aber für dringend erforderlich, ihm nunmehr durch die Beförderung zum Ministerialrat eine Anerkennung für seine ganz vorzüglichen Leistungen zu Teil werden zu lassen.“ Am 21. August 1939 meldete der Angeklagte die Aufhebung seiner Kriegsbeorderung; daraufhin sah das Innenministerium davon ab, einen Unabkömmlichkeitsantrag zu stellen. Am 27. Januar 1940 teilte der Angeklagte seine Einberufung zur Beobachtungs-Ersatzabtei- lung 2 in Belgard mit. Auf dieser Meldung vermerkte SR gleichen Tage: „Min.Rat CHE verfahren. Am am ist unentbehrlich. Ich bitte sofort entsprechend zu 29. Januar 1940 stellte das Ministerium abkömmlichkeitsantrag für Eh des Innern in dem es heißt: einen Un- „Der Beamte isthiernicht entbehrlich; er ist Sachbearbeiter beim Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung und Referent für Staatsangehörigkeitsfragen, die aus Anlaß der Bildung des Protektorats, der Eingliederung der Ostgebiete, der Bildung des Generalgouvernements und der Umsiedlungsaktionen anfallen. Seine zivildienstliche Verwendung muß ich daher als vordring- lich ansehen und bitte, von seiner Heranziehung absehen zu wollen.“ zum Wehrdienst Außerdem bemühte sich das Innenministerium am 30. m telefonisch um die Freistellung des Angeklagten. Nachdem am 27. März 1940 erneut mitgeteilt worden war, daß er demnächs t mit einer Einberufung zu rechnen habe, gab S am folgenden Tage die schriftliche Anweisung, een een stellung des Angeklagten zu beantragen, und fügte hinzu: 16

Select target paragraph3