B erforderten eine höhere als die vom Kreisgericht Strafe und rechtfertigten insbesondere keine be- Re 8 ist nicht Staatsverleumdung zanda eilung. Im übrigen habe das Kreisgericht nicht er- ‚819 StEG nicht an die Stelle des $ 131 StGB, sondern '6 der Verfassung getreten sei. im Sinne von $ 19 antrag hatte Erfolg. eisgericht festgestellte Sachverhalt läßt eine rechtliche strafbaren Verhaltens des Angeklagten als Staats- in der Gaststätte „R.“ tunden e des $131 StGB getreten ist, sondern gemeinsam 18 und 21—23 StEG den Art.6 der Verfassung tat- verließ er das in dieser Gaststätte. ı Lokal anwesend. Der ischen \ Gruß und rief laut konkretisiert. si gen darüber daß $ 131 StGB nander, esend gewesen wa! it zum Volkspolizeirevier in N ıchtes Verhalten bele] der Nacht trafen ihn die vor- r Bar der Gaststätte „Ra” 'olkspolizeiangehörigen. dad er dem anderen erneut . Der Angeklagte war an das Kreisgericht den Angetsverleumdung zu drei MonaBewährungszeit von drei n Demokratischen irrig, wenn das Kreis- e Gesetz ist. Unrichtig ist auch die Auffassung des beiden faschistischen Gruß. Der | zwei Volkspolizeiangehöri- Es ist darum anstellt, ob $19 StEG gegenüber $ 131 gegenüber gesetzlichen so daß für $ 20 StEG Bestimmungen den Fall des das mildere Ge- stehen Vorliegens gleicheiner lung der $20 StEG als neueres Gesetz anzuwenden ist. Jungen des Angeklagten stellen jedoch keine Staatsver- m Sinne von $20 StEG dar, sie sind vielmehr faschijganda, die vor dem Inkrafttreten des Strafrechtsergän- ; als Boykotthetze im Sinne von Art. 6 der Verfassung beurteilt werden müssen. Das Grüßen mit dem "Gruß an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in vollätten und die Wiederholung trotz ernsthafter Vorns anderer Bürger und einer nachdrücklichen Beer Angehörige der Volkspolizei auf dem VP-Revi Lokalen den in die gegen tion Provoka anders als eine Bürger gewertet werden, die mit dem Mittel der faschiische ganda durchgeführt worden ist. Eine faschist von $g20 't aber keine Staatsverleumdung im Sinne | eindeutig von $19 Abs. 1 Ziff. 1 StEG erfaßt. Republik Kassation dieses Urteils beichen vorgetragen: brechens gegen $ 19 Abs. 1Zif.!n wiederholten Provokatione 191

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