a „andlung | nebaun genn erscheinen konnten verlesen worden A ist ‚Es verwertet n eine persönliche durc nicht j | nicht | mi |) | Ar" vö handelt n.Soo Zeug gen.W e d jeser' 5 sind es sich und er eklärt: werg zum Baar en auch uhke ermütunsen rg zw einmal Zeugen R || gusgesprochen,dass o da Anwesenheit vönnen-Ausseräen ‚norden.Die sind dahei mit ‚+ dem Angeklagten und B ‚„aben Ängekt ahei Ber ledislich heteilist | von Jshieza mehrere Juden durch den Angekl agten gein.Die Zeugin R Ein anderes Nal will En hat dem tervängeklagte B und diese diese ile ärei Juden Mor sei.Nach der sollenffemer einnsl au f dem Friedho? | sekunäung' der Zeugin T 1] die Vermutung Tatsache Zeugin vom Gemeindehaus > dahei ist jadoch zu ungenau,so aher Nür von Fenster dass daraus ssen worden gewesen wordän anderen aus gesehen erschossen zugegen erscho gehört hahen sind ‚und uf sind.Ihre $ ı dass child erung eine Hr erführung& des Anse- klagten nicht möglich ist.Nach der Bekundung dey Zeusn xx mräen im Kra nkenhaus | ei erschossen. Auch diese Irschiessung Angeklagten selhst von Ssticza Aussage nicht einmal reicht senacht, Er hat anderen hei nicht für dem Transport 'uien getötet = das Äat "ekannt, Er , A ni 801 sich an dieser er auch,Jhm eines Mordes 15.10.1942 $Schiesserei E selhst waren nicht dWMZeusßer Hei der daher den an. die nach EEE $ 211 FE StGB in En Zusammenwirken in sind m’üsste Zustände die enge 5 FREE noch | von mit diesem Erfolg von «ma der Juden eine Vielzahl u abgestritten,gehört | schuldig a mit rechnen früheren "ransporten zu hahen,dass . en “ransporten in die Juden’ hineingeschossen worden ni Insassen 2 \ worden.Der Angeklagte hat überführt im bewussten undßewollten Mneingeschossen.Bei kna hat aus,da jüdische “ar,Das Fericht sicht IV, Der Angeklaste nn nicht zugegen infäiesen Fällen md ırere ist hez und das z e]

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