Totschlag. Es liegt auch nahe, dass es sich dabei um Völkermord nach § 6 VStGB und um
Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB handelt. Dies wird derzeit vom
Interna onalen Strafgerichtshof geprü . 28 Bei der Hamas handelt es sich um eine Terrorgruppe,
die seit 2021 auf der sog. Terrorliste der EU steht. 29 Nicht erforderlich ist, dass es sich bei der
Bezugstat um Inlandstaten handelt oder Deutsche Opfer der Bezugstat sind, wobei nicht
unerwähnt bleiben soll, dass bei dem Massaker am 7. 10. 2023 auch eine Deutsche, die DeutschIsraelin Shani Louk, getötet worden ist. 2). Billigen von Stra aten nach § 140 Nr.2 StGB. 30 Das
Rufen der Parole „From the River to the Sea – Pales ne will be free“ also „Vom Jordan bis zum
Meer – Paläs na wird frei sein“ stellt in dem hier vorliegenden Kontext, nämlich vier Tage nach
dem Massaker am 7. Oktober 2023, ein Billigen dieses Überfalls dar. 31 Ein Billigen von Stra aten
liegt vor, wenn der oder die Täterin ö entlich oder in einer Versammlung durch eine auf die
konkrete Tat erkennbar bezogene Erklärung diese gutheißt, wobei schlüssige Erklärungen
ausreichen (Fischer StGB 71. Au . § 140 Rn 7). 32 a) Die Angeklagte hat die Parole in einer
Menschenmenge mit Versammlungscharakter gerufen. Außerdem stand sie zu diesem Zeitpunkt
auf der belebten S. ... in N., so dass eine Vielzahl von Passanten die Äußerung wahrnehmen
konnten, nämlich Fußgänger, Besucher des B. Shop und Besucher des Imbisses, die von den Zeugen
erwähnt wurden. 33 b) Mit dem Rufen der Parole hat sie sich schlüssig auf das Massaker am 7.
Oktober 2023 bezogen und es gut geheißen. 34 Das sich Beziehen ergibt sich aus dem sehr engen
zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Massaker am 7. Oktober 2023 an Zivilisten in Israel und
dem Rufen der Parole im Rahmen einer pro-paläs nensischen Ansammlung von Paläs nafahnen
schwenkenden Menschen am 11. Oktober 2023. Von dem Standpunkt eines vernün igen äußeren
Betrachters kann die Parole „From the River to the Sea – Pales ne will be free“ nur als Antwort
und Bezugnahme auf eben dieses Massakers gesehen werden. 35 Dies ergibt sich nicht nur aus
dem engen zeitlichen Zusammenhang allein, sondern auch aufgrund der Monstrosität des Angri s.
Denn je größer und schrecklicher ein Ereignis war, desto länger bleibt es im Gedächtnis der
Allgemeinheit ha en. So liegt es hier. Bei dem terroris schen Überfall am 7. Oktober 2023 handelt
es sich um das größte Massaker an Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust. Dieses Ereignis war
daher vier Tage danach noch im Gedächtnis der Allgemeinheit sehr präsent. 36 Die Parole, auf
Deutsch „Vom Jordan zum Meer – Paläs na soll frei sein“ kann in diesem engen Zusammenhang
bei objek ver Auslegung aus Sicht eines unbefangenen Beobachters oder einer unbefangenen
Zuhörerin nur als Gutheißen dieses Angri s gewertet werden. c) Inhalt der Äußerung 37 Die
Parole, auf Deutsch „Vom Jordan zum Meer – Paläs na soll frei sein“, bezieht sich geogra sch auf
das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan, der Israel im Nordosten begrenzt, und dem Mi elmeer im
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Westen. Geogra sch be ndet sich dort sowohl der Staat Israel als auch das Westjordanland und