hat das Am tsgericht Dresden durch
Richterin am Am tsgericht
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.05.2016 am 02.06.2016
für Recht erkannt:
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf
Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages lei
stet.
Tatbestand:
Der Kläger begehrt Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten auf Grund einer Ab
mahnung wegen Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht durch die Beklagte.
Die Beklagte ist Betreiberin der Internetseite „www.kulturbuero-sachsen.de.“ Der Kläger war
als direkt gewählter Abgeordneter Mitglied des deutschen Bundestages der 13. und 14. Legis
laturperiode für den W ahlkreis Fulda. Am 03.10.2003 hielt der Kläger in Neuhof bei Fulda eine
Rede, auf die Anlage K 2 wird Bezug genommen. Unter anderem führte er darin Folgendes
aus:
„(...) Die Juden, die sich dem Bolschewismus und der Revolution verschrieben hatten, hatten
zuvor ihre religiösen Bindungen gekappt. Sie waren nach Herkunft und Erziehung Juden, von
ihrer Weltanschauung her aber m eist glühende Hasser jeglicher Religion. Ähnliches galt für
die Nationalsozialisten. Die meisten von ihnen entstammten einem christlichen Elternhaus.
Sie hatten aber ihre Religion abgelegt und waren zu Feinden der christlichen und der jüdi
schen Religion geworden. Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozia
lismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder
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