Zudem hat der Angeklagte persönlich Folgendes erklärt:
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Ich habe lange Zeit geschwiegen, ich habe mein ganzes Leben lang geschwiegen. Ich
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möchte Ihnen sagen, dass ich zutiefst bereue, einer verbrecherischen Organisation angehört
zu haben, die für den Tod vieler unschuldiger Menschen, für die Zerstörung unzähliger
Familien, für Elend, Qualen und Leid auf Seiten der Opfer und deren Angehörigen
verantwortlich ist. Ich schäme mich dafür, dass ich das Unrecht sehend geschehen lassen
und dem nichts entgegengesetzt habe. Ich entschuldige mich hiermit in aller Form für mein
Verhalten. Es tut mir aufrichtig leid.
IV.
119
1.
120
Die Feststelllungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten beruhen auf den
Angaben seines Verteidigers in der Hauptverhandlung, deren Richtigkeit der Angeklagte
ausdrücklich bestätigt hat, sowie auf den in der Hauptverhandlung verlesenen bzw. in
Augenschein genommenen und von dem Zeugen KHK Z 1 erläuterten Urkunden – der
Zentralkartei des Angeklagten, dem Personalblatt des Angeklagten für die britische
Kriegsgefangenschaft, dem Antrag des Angeklagten vom 15. September 1954 auf
Gewährung einer Entschädigung nach dem Kriegsgefangenengesetz und dem
Bundeszentralregisterauszug für den Angeklagten vom 25. April 2016.
121
2.
122
Die Feststellungen zur Sache beruhen auf der insoweit ebenfalls über den Verteidiger
abgegebenen und von dem Angeklagten bestätigten Einlassung, soweit ihr gefolgt werden
konnte, den in die Hauptverhandlung eingeführten Beweismitteln und den heute
offenkundigen Ergebnissen der historischen Forschungen.
123
a)
124
Die Ausführungen zum historischen Hintergrund der Taten – die Machtübernahme Hitlers, die 125
Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur und die Gleichschaltung aller Lebensbereiche,
die zugrunde liegende Ideologie und ihre Umsetzung bis hin zur „Endlösung der Judenfrage“,
das Wesen der SS und der Waffen-SS sowie der Kriegsverlauf – sind geschichtlich
erwiesene und somit offenkundige Tatsachen. Sie ergeben sich aus den nach der
Machtübernahme erlassenen und veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen
(insbesondere die VO zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, das
Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, die Gesetze zur Gleichschaltung der Länder mit
dem Reich vom 31. März und 7. April 1933, das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien
vom 14. Juli 1933, das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Staat und Partei vom 1.
Dezember 1933, das Gesetz über das Staatsoberhaupt des deutschen Reiches vom 1.
August 1934, die Nürnberger Rassegesetze vom 16. September 1935, die Verordnung über
die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941) und sind durch die veröffentlichten
Ergebnisse der zeitgeschichtlichen Forschung belegt. Die nach der Machtübernahme Hitlers
einsetzende Diskriminierung, Ausgrenzung und letztliche Vertreibung der jüdischen
Bevölkerung haben zudem die in der Hauptverhandlung vernommenen Nebenkläger und
Zeugen NK 2, NK 32, NK 5, NK 1, NK 3, NK 15, NK 49 und NK 52 aus eigener
Wahrnehmung eingehend und eindrucksvoll geschildert. Der Nebenkläger NK 54 hat seine
diesbezüglichen Erlebnisse verschriftet und durch seinen Rechtsanwalt in der
Hauptverhandlung verlesen lassen.