Bereits während seines Dienstes in der Kommandantur unmittelbar nach seiner Versetzung nach Auschwitz hatte der Angeklagte erkannt, dass Auschwitz kein Arbeitslager für Kriegsgefangene war, sondern dass hier Menschen allein aus ideologischen Gründen massenhaft getötet wurden. Als der Angeklagte nach einigen Wochen voll verwendungsfähig war und zum regulären Wachdienst eingeteilt wurde, vervollständigte sich sein Wissen über die Tötungen in Auschwitz durch den turnusmäßigen Dienst in der kleinen und großen Postenkette und bei der Begleitung der Arbeitskommandos sowie durch den regelmäßigen Bereitschaftsdienst an der alten Eisenbahnrampe. Von den Wachtürmen der kleinen Postenkette konnte er in das Stammlager blicken und dort die völlig ausgemergelten und kranken Gefangenen sehen. Von den Wachtürmen der großen Postenkette entlang der alten Rampe zwischen Auschwitz und Birkenau beobachtete er das Ankommen der Deportationszüge, die seit Mai 1942 dort regelmäßig eintrafen, sowie die anschließende Selektion und den Abtransport der Selektierten zu den Gaskammern. Im Rahmen der Bereitschaftsdienste nahm er das Geschehen an der Rampe beim Umstellen dieses Bereiches aus unmittelbarer Nähe wahr. Bei der Begleitung der Arbeitskommandos sah er die völlig ausgezehrten Körper der Häftlinge, die unzureichende Nahrung, die ihnen mittags zur Verfügung gestellt wurde, und die schwere, die Kräfte der Inhaftierten völlig übersteigende Arbeitsbelastung. Er sah selbst das Leiden der hungernden Gefangenen, und erlebte, dass sie während der Arbeit vor Erschöpfung zusammenbrachen oder gar starben. Über seine Wahrnehmungen tauschte sich der Angeklagte mit seinen Kameraden und mit anderen, schon länger in Auschwitz tätigen Mitgliedern des Wachbataillons aus. Alle waren über die Einzelheiten der Tötungen schon aufgrund ihrer eigenen Dienste an wechselnden Standorten gut informiert. Zudem herrschte zwischen Kommandantur und Innendienst auf der einen und den Wachmannschaften auf der anderen Seite ein reger Personalaustausch, im Zuge dessen je nach Bedarf Wachleute in den Innendienst abkommandiert oder versetzt und auch wieder zurück kommandiert wurden. Der Personaltransfer ermöglichte einen umfassenden Austausch von detailliertem Wissen auch bezüglich der lagerinternen Vorgänge. Angesichts der herausragenden Grausamkeit des Geschehens in Auschwitz, die bei allen Beteiligten Gesprächsbedarf hervorrief, war das Vernichtungsgeschehen auch in den Details Gegenstand der Gespräche unter den Wachleuten. In der 3. Kompanie, zu welcher der Angeklagte am 07. Juni 1942 versetzt wurde, fand zudem zwischen dem Kompaniechef P 1 und den Mitgliedern seiner „Peer-Group“ – zu der auch der Angeklagte gehörte – ein reger Informationsaustausch statt, der zu einer umfassenden Kenntnis der Geschehnisse im Lager führte. 72 Da der Angeklagte sich für die Vorgänge im Lager interessierte, nutzte er den Umstand, dass er Zugang zum inneren Lagerbereich hatte, um sich bei mehreren Gelegenheiten alles genau anzusehen. Er schaute sich unter anderen die Krematorien an und beobachtete mindestens einmal, wie die Selektierten der Tötung in den Gaskammern zugeführt wurden. Dabei beobachtete er, wie die ahnungslosen Menschen sich ohne Widerstand in die Gaskammern treiben ließen und hörte wenig später ihre Schreie. Auch sah er sich den Hof zwischen Block 10 und 11 an, in dem Häftlinge erschossen wurden. Bei seinem Aufenthalt im Schutzhaftlager kam er auch mit den ausgehungerten Gefangenen in Kontakt. 73 Spätestens bei der Ausübung seiner Dienstaufgaben in den Jahren 1943 und 1944 war dem Angeklagten mithin sowohl aus den Gesprächen mit anderen Angehörigen des Wachsturmbanns als auch aus eigener Wahrnehmung zu jeder Zeit bewusst, dass Ausschwitz ein Vernichtungslager war, das einzig und allein dem Zweck diente, die dorthin Deportierten aus ideologischen Gründen massenweise zu töten, und dass die das Vernichtungsgeschehen bestimmenden nationalsozialistischen Machthaber aufgrund ihrer 74

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