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BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 306/69LG Frankenthal; OLG
Zweibrücken12.11.1968
BeckRS 1970,
31384482
BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 306/69LG Frankenthal; OLG
Zweibrücken12.11.1968
Titel:
BGH: Urteil vom 01.10.1970 - IX ZR 306/69
Normenkette:
Art. III Nr. 1 BEG-SchlußG
Amtlicher Leitsatz:
Dem Verfolgten steht ein neues Antragsrecht auch dann zu, wenn der konkrete
Rechtslagenvergleich daran scheitert, daß die Rechtslage vor Inkrafttreten des BEGSchlußgesetzes zweifelhaft war. Tatsächliche Zweifel begründen jedoch kein neues
Antragsrecht.
Verkündet am 1. Oktober 1970
Ehrenberger, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung am 9. Juli 1970 unter Mitwirkung
des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Dr. Graf, Zorn, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Zweibrücken
vom 12. November 1968 wird zurückgewiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt die
Klägerin.
Von Rechts wegen
Die 1897 in L. (Tschechoslowakei) geborene Klägerin ist Jüdin. Mit einem am 7. Oktober 1965
eingegangenen Schriftsatz meldete sie erstmals Entschädigungsansprüche für Schaden im
beruflichen Fortkommen an. Zur Wahrung der Antragsfrist berief sie sich auf §189 a Abs. 1 BEG
und die bereits früher nach ihrem verstorbenen Ehemann bei der Sozialbehörde der Freien und
Hansestadt Hamburg geltend gemachten Entschädigungsansprüche. Hilfsweise bat sie um
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Die Klägerin hat vorgetragen: Sie habe früher in K. gelebt und dort bis 1937 ihren Lebensunterhalt
durch Vermietung von Zimmern und Verabreichung von Diätkost an Kurgäste verdient. Im
November 1937 habe sie sich besuchsweise nach Z. begeben und dort im April 1938 den
amerikanischen Staatsangehörigen Louis Z. geheiratet. Dieser habe bis 1937 in H. gelebt und als
Jude Deutschland verlassen müssen. In Z. habe er wie schon vorher in H. eine amerikanische Firma
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