- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 306/69LG Frankenthal; OLG Zweibrücken12.11.1968 BeckRS 1970, 31384482 BGH, Urteil vom 01.10.1970 – IX ZR 306/69LG Frankenthal; OLG Zweibrücken12.11.1968 Titel: BGH: Urteil vom 01.10.1970 - IX ZR 306/69 Normenkette: Art. III Nr. 1 BEG-SchlußG Amtlicher Leitsatz: Dem Verfolgten steht ein neues Antragsrecht auch dann zu, wenn der konkrete Rechtslagenvergleich daran scheitert, daß die Rechtslage vor Inkrafttreten des BEGSchlußgesetzes zweifelhaft war. Tatsächliche Zweifel begründen jedoch kein neues Antragsrecht. Verkündet am 1. Oktober 1970 Ehrenberger, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung am 9. Juli 1970 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Dr. Graf, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 12. November 1968 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin. Von Rechts wegen Die 1897 in L. (Tschechoslowakei) geborene Klägerin ist Jüdin. Mit einem am 7. Oktober 1965 eingegangenen Schriftsatz meldete sie erstmals Entschädigungsansprüche für Schaden im beruflichen Fortkommen an. Zur Wahrung der Antragsfrist berief sie sich auf §189 a Abs. 1 BEG und die bereits früher nach ihrem verstorbenen Ehemann bei der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg geltend gemachten Entschädigungsansprüche. Hilfsweise bat sie um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Klägerin hat vorgetragen: Sie habe früher in K. gelebt und dort bis 1937 ihren Lebensunterhalt durch Vermietung von Zimmern und Verabreichung von Diätkost an Kurgäste verdient. Im November 1937 habe sie sich besuchsweise nach Z. begeben und dort im April 1938 den amerikanischen Staatsangehörigen Louis Z. geheiratet. Dieser habe bis 1937 in H. gelebt und als Jude Deutschland verlassen müssen. In Z. habe er wie schon vorher in H. eine amerikanische Firma http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384482 1 von 5 5/4/2022

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