rechtsextremis sche Publika onen etwa der Jungen Na onaldemokraten, also der
Jugendorganisa on der NPD, geworben wird; umgekehrt werben auch rechtsextremis sch
posi onierte Medien – etwa die Internetseite des „Na onales Bündnis Niederbayern“ – für „...“.
Gleiches galt auch für die inzwischen abgeschaltete Internetseite des Neonazi-Netzwerks „Freies
Netz Süd“ (Belegstellen S. 17-19). Auch daraus wird die vom Kläger gesuchte und gep egte
besondere Nähe und Iden
ka on mit der rechtsextremis schen Szene besonders deutlich. Der
Einwand, für eine Verwertung entsprechender Beobachtungen und Informa onen bestehe keine
rechtliche Grundlage (vgl. S. 6 d. Sitzungsniederschri ), geht dabei schon im Ansatz fehl. Auch das
Argument, dem Kläger seien nicht zuletzt aufgrund der S gma sierung durch die Berichtersta ung
im Verfassungsschutzbericht andere Werbepla ormen für seine Publika onen weitgehend
verwehrt gewesen (vgl. S. 8 d. Sitzungsniederschri ), ist konstruiert und überzeugt nicht.
31Als weiterer „tatsächlicher Anhaltspunkt“ im Sinn von Art. 15 Satz 1 BayVSG a. F. ist der Umstand
anzusehen, dass in der Zeitschri bekannte Rechtsextremisten – wie der inzwischen verstorbene
Dr. S. (zu dessen Person vgl. Nachruf in der „Na onal Zeitung“, Beweismi el 13) und Angelika Willig
(vgl. Belegstellen S. 19, 20) – deutlich na onalsozialis sch orien erte Gastbeiträge verö entlichen;
deren Äußerungen sind dem Kläger zurechenbar, da sie in ihrer (inhaltlichen und formalen)
Zielrichtung mit derjenigen der redak onellen Beiträge auf einer Linie liegen. Diese gegensei ge
Verschränkung von Ak vitäten des Klägers mit denen festgestellter rechtsextremis scher
Organisa onen erscheint als logische Konsequenz der personellen Ver echtung des Klägers mit der
NPD; der Vorsitzende des Klägers war selbst Vorsitzender eines NPD-Bezirksverbandes. Alle vier
Vorstandsmitglieder des Klägers sind oder waren 2012/13 Mitglieder der NPD, für die sie Ämter
und Kandidaturen übernommen haben (vgl. Belegstellen S. 13 bis 16). Vor diesem Hintergrund ist
ein Rückschluss auf die in den Magazinen deutlich werdende ideologische Ausrichtung des Vereins
gerade auch wegen der Anlehnung an die Programma k der NPD naheliegend und zulässig.
32Inhaltlich werden in zahlreichen Beiträgen zu verschiedenen Themen immer wieder die
Gefahren der Globalisierung für die „Gewinnung der Autarkie für die gesamte Volksgemeinscha “
hervorgehoben und in diesem Zusammenhang auch dezidiert an amerikanische, bisweilen auch
an europäische Grundaussagen wiederholt. So ist von einem „ungezügelten Großkapitalismus“,
einer „US-amerikanisch dik erten Weltordnung“ und der „Verbreitung der US-amerikanischen
Subkultur“ die Rede (s. Belegstelle S. 27). Leidtragende seien die deutschen Kinder, deren
„Aufzucht...zu einem beliebten Experimen erfeld für Bildungspoli ker mit Globalsyndrom“
geworden sei; hingegen sei der Erhalt der deutschen Sprache und des deutschen Brauchtums
geboten. Die USA als „Meister im Aushungern anderer Völker“ hä en die „Endlösung zur totalen
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Kontrolle der Weltnahrungsmi el zu einem der obersten Staatsziele erklärt“ (Belegstelle S. 31). In