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Die Umstände der Tatausführung, nämlich dass die beiden Männer bei der Tat ausnutzten, dass das Opfer mit keinem
Angriff auf sein Leben rechnete und deshalb wehrlos war, waren Teil des gemeinsam gefassten Tatplans und von der
Angeklagten Z... gewollt. Die Angeklagte Z... war bei ihren Handlungen in vollem Umfang schuldfähig.
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Bekennervideo – zweite Fassung
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Nach den beiden Taten im Juni 2001 in Nürnberg zulasten von A. Öz... und in Hamburg zulasten von S. T..., dem
Raubüberfall im Juli 2001 in Zwickau und der Tat zulasten von H. K... im August 2001 wurde die Aktualisierung der
bereits bestehenden Fassung des Bekennervideos von den dreien gemeinsam konzipiert und danach erstellt. Aus
vorher selbst gefertigten Videoclips, die sie zusammenschnitten, stellten sie bis zum 28. Oktober 2001 ein fünfminütiges
Bekennervideo des NSU fertig, welches das Video vom 09. März 2001 im Hinblick auf die von ihnen zwischenzeitlich
verübten Tötungsdelikte auf den aktuellen Stand brachte. Dabei verwendeten sie – neben Zeitungsausschnitten – die
von ihnen selbst gefertigten Fotos von den Tatorten in Nürnberg und Hamburg.
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Das Video beginnt zunächst mit einem trickfilmartig gestalteten Kameraanflug auf eine Insel im Meer mit den Umrissen
des NSU-Symbols, also die ineinander verschlungenen Buchstaben "N" und "S", wobei der frei bleibende
Zwischenraum ein "U" formt. Der ganze Film ist mit dem Lied "Am Puls der Zeit" unterlegt, in dem mehrmals der Satz
"Der Widerstand ist bereit" wiederholt wird. Nach der Inselansicht ist erneut das NSU-Symbol in der Mitte des Bildes
dargestellt, wobei es nun umrahmt wird vom Schriftzug Nationalsozialistischer Untergrund. Um dieses Zentrum herum
gruppieren sich 14 zunächst leere Rahmen. Anschließend wird, wie in der ersten Bekennervideofassung mittels eines
Textbandes darauf hingewiesen, dass der Nationalsozialistische Untergrund nicht durch viele Worte auf sich
aufmerksam machen wird, sondern durch Taten. Wieder wird betont, dass die Anschläge bis zum Umsturz der
gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse fortgesetzt werden. Ein Schnitt führt zurück zu dem im Zentrum
abgebildeten NSU-Symbol mit den 14 Rahmen. Gleich einem Zufallsgenerator leuchten alle Rahmen dann farbig
unterlegt nacheinander auf. Der erste Stopp im linken oberen Rahmen lässt dort das Datum "13.06.01" erscheinen und
das NSU-Symbol wird ersetzt durch ein Foto des an diesem Tage erschossenen A. Öz... Anschließend werden vier
Zeitungsausschnitte sichtbar, von denen sich allerdings ein Artikel nicht auf das Opfer Öz... sondern auf das Opfer H.
K... bezieht. Anschließend wird ein von U. M... oder U. B... für die Verwendung im Bekennervideo bei Begehung der Tat
am Tatort angefertigtes Foto des erschossenen A. Öz... eingeblendet. Die Sequenz endet mit der Darstellung eines
Totenkopfes, an dem ein Schild mit dem Tatdatum "13.06.01" angebracht ist. Es erscheint sodann der Schriftzug: "A.
ÖZ... IST NUN KLAR, WIE ERNST UNS DER ERHALT DER DEUTSCHEN NATION IST".
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Auf ähnliche Weise werden im Folgenden in dem Video die Taten zulasten von E. Ş... H. K..., S. T... sowie der
Bombenanschlag in der P.gasse in Köln dargestellt.
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Im Fall von E. Ş... wird eine Szene aus einer "ZDF"-Sendung gezeigt, in der die Tötung von E. Ş... und die Entdeckung
der Tat filmisch dargestellt werden.
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Das in der ZDF-Sendung gezeigte Bild des toten E. Ş... wird im Bekennervideo mit dem Wort "Fälschung" untertitelt.
Anschließend wird das von U. M... oder U. B... am 09. September 2000 am Tatort gefertigte Foto von E. Ş...
eingeblendet und mit dem Wort "Original" untertitelt.
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Auch in der Sequenz über die Tat zulasten von S. T... wird ein Foto in das Video eingebettet, das von U. M... oder U.
B... am Tatort von dem Opfer gemacht wurde.
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Das Video endet, wie bereits die erste Fassung des Bekennerdokuments, mit dem aus der Trickfilmserie "Paulchen
Panther" entlehnten Spruch: "Heute ist nicht alle Tage. Wir kommen wieder keine Frage."
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Nachdem die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... die von ihnen bei zuvor durchgeführten Ausspähmaßnahmen
gewonnenen Erkenntnisse von möglichen Tatorten ausgewertet hatten, kamen sie zu einem nicht genau feststellbaren
Zeitpunkt vor dem 25. September 2002 in Umsetzung des von ihnen gemeinsam ersonnenen Konzepts ihrer
Vereinigung, das zur Finanzierung der von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten Tötungsdelikte die fortgesetzte
Begehung von Überfällen vorsah, hinsichtlich folgender Umstände überein: Gemeinsam planten sie, arbeitsteilig in
bewusstem und gewolltem Zusammenwirken am Vormittag des 25. September 2002 die Sparkassenfiliale in der K.-M.Straße in Zwickau zu überfallen.
Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorgehen. Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten U. M... und