Geschichte einzuschüchtern. Soweit in der beschränkenden Verfügung Nr. 6.4 Satz 4 des
Bescheides vom 27. Februar 2015 Parolen und Sprechchöre verboten sind, die die
Assozia\on zu verbotenen Organisa\onen und Vereinigungen hervorrufen, ist diese Regelung
unbes\mmt und damit rechtswidrig. Assozia\on bedeutet die ursächliche Verknüpfung von
Vorstellungen. Die bewusste oder unbewusste Verknüpfung von Gedanken ist dabei nicht
einheitlich, sondern geprägt von den Erfahrungen, Erlebnissen und der Lerngeschichte des
Einzelnen. Ein vollziehbarer Inhalt der angegriffenen Regelung ist damit nicht gegeben (vgl.
VG Gelsenkirchen, U. v. 18.5.2010 - 14 K 5459/08 - juris Rn. 159 ff.). Die Kostenentscheidung
ergibt sich aus § 155 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 VwGO. Die vorläufige Vollstreckbarkeit der
Kostenentscheidung folgt aus § 167 VwGO, §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.