Geschichte einzuschüchtern. Soweit in der beschränkenden Verfügung Nr. 6.4 Satz 4 des Bescheides vom 27. Februar 2015 Parolen und Sprechchöre verboten sind, die die Assozia\on zu verbotenen Organisa\onen und Vereinigungen hervorrufen, ist diese Regelung unbes\mmt und damit rechtswidrig. Assozia\on bedeutet die ursächliche Verknüpfung von Vorstellungen. Die bewusste oder unbewusste Verknüpfung von Gedanken ist dabei nicht einheitlich, sondern geprägt von den Erfahrungen, Erlebnissen und der Lerngeschichte des Einzelnen. Ein vollziehbarer Inhalt der angegriffenen Regelung ist damit nicht gegeben (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 18.5.2010 - 14 K 5459/08 - juris Rn. 159 ff.). Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 155 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 VwGO. Die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung folgt aus § 167 VwGO, §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

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